Menü

Hundehandel

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

wie der Presse zu entnehmen war, ermittelt die Sonderkommission „Chip“ der Hagener Polizei in Sachen illegaler Welpenhandel, wobei es unter anderem Durchsuchungen und Verhaftungen bei Beteiligten aus Kreuztal-Buschhütten gab. Berichtet wurde von „verheerenden Zuständen“, von kranken Tieren und gefälschten Impfausweisen.

Auf diesen Betrieb in Buschhütten haben nicht nur Tierschützer, sondern auch SPD und Grüne im Kreistag schon vor rund zehn Jahren, wegen mutmaßlicher Misstände und dem Verdacht der illegalen Einfuhr von Hundewelpen, aufmerksam gemacht.   SPD und GRÜNE stellten mehrere Anfragen und hatten eine Ortsbesichtigungen durchgesetzt, geschädigte Hundekäufer erstatteten unzählige Anzeigen, doch erreicht wurde damals offensichtlich nichts.

Heute fragen wir uns, ob den Betreibern die Führung eines Tierbestandsbuches auferlegt wurde, anhand dessen sowohl die Anzahl, die Herkunft als auch der Verbleib der Tiere nachzuvollziehen gewesen wäre.   Nach dem Tierschutzgesetz  § 11 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 kann die Kennzeichnung der Tiere und die Führung eines Tierbestandsbuches angeordnet werden, so lange begründete Bedenken vorliegen.

In ein solches  Tierbestandsbuch ist „in der Regel“ Folgendes einzutragen:

  •  Art, Rasse und Geschlecht des Wirbeltieres.
  • Kennzeichnung, z. B. Tätowier- und/oder Chipnummer.
  • Datum des Zugangs in den Bestand sowie Herkunft unter Angabe des Namens und der Anschrift der abgebenden Person und
  • Datum des Abgangs aus dem Bestand sowie Verbleib unter Angabe des Namens und der Anschrift der aufnehmenden Person.
  • Das Bestandsbuch muss gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein. Als Bestandsbuch können auch andere zuverlässig nachprüfbare systematische Aufzeichnungen verwendet werden; in diesem Fall sind die Seiten mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Eintragungen sind am Tag der Aufnahme bzw. Abgabe der Tiere und in dauerhafter Weise vorzunehmen. Das Bestandsbuch ist drei Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Das Bestandsbuch muss jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Kreisausschusses am 17. Februar 2017:

  1. Wurde dem Betrieb die Führung eines Tierbestandsbuches als Auflage der Genehmigung zum gewerbsmäßigen Züchten und/oder Handeln erteilt?
    Wenn ja wann?
  2. Wurde das Tierbestandsbuch seitens des Kreisveterinäramtes kontrolliert und mit dem Tierbestand abgeglichen?
  3. Wann ja, wann jeweils, wie regelmäßig und insgesamt wie oft?
  4. Wurde die Auflage zur Führung eines Tierbestandsbuches irgendwann wieder aufgehoben – und wenn ja – mit welcher Begründung?
  5. Wie ist die in der SZ vom 15.12.16 zitierte Aussage des Pressesprechers des Kreises „Zu überprüfen, welche Herkunft die Hunde hatten, sei nicht Aufgabe des Veterinäramtes“  mit der Kontrolle eines Tierbestandsbuches in Einklang zu bringen?  

Mit freundlichen Grüßen                                                                                         

Simon Rock                                                               i.A. Anke Hoppe-Hoffmann Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin  

zurück

Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.

Wenn Sie Interesse haben
teilzunehmen, melden Sie
sich bitte per Mail.

Wir senden Ihnen gerne
eine Einladung mit Ort
oder einen entsprechenden
Link.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>