Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
im Rahmen des Maßnahmenplanes zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ wurde die Umsetzung mehrerer Maßnahmen beschlossen, die dem Brandschutz an kreiseigenen Schulen bzw. Turnhallen zuzuordnen sind. Unter anderem ging es um Investitionen für Brandmeldeanlagen und ELA, so wie Mittel für Rettungswege- und Sicherheitsbeleuchtungen.
In Schulgebäuden sind in regelmäßigen Abständen Brandschauen durch die Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststellen durchzuführen. Im Zuge der Instandhaltung ist zudem die Hinzuziehung von Brandschutzsachverständigen übliches Vorgehen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgende Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Weiterbildung und Sport am 20. Juni 2017:
1. Dürfen wir davon ausgehen, dass nach Abschluss der im Kreistag am 24.03.17 beschlossenen Maßnahmen, in allen Schulgebäuden bzw. Turnhallen des Kreises sämtliche bislang durch die Bauaufsicht oder durch Brandschutzsachverständige festgestellte Mängel zum vorbeugenden Brandschutz beseitigt sind?
2. Wenn nein, welche Maßnahmen in welchen Gebäuden wären zusätzlich durchzuführen?
3. Welche Kosten würden voraussichtlich für noch offene
a) gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
b) brandschutztechnische Empfehlungen entstehen?
4. Für wann ist die Umsetzung noch offener Maßnahmen geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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