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Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forst- und Landwirtschaft am 12.06.17
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forst- und Landwirtschaft am 12. Juni 2017.
Die Fragen beziehen sich auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen analog § 15 Abs. 2 BNSchG und § 30-34 LNatSchG, insbesondere zu
a) den vom Kreistag beschlossenen jährlichen Berichten
b) dem Ausgleichs-/ Kompensationsflächenkataster
c) Sicherung und Pflege der Ausgleichs-/Kompensationsflächen
Zu a) jährliche Berichte
Im Jahr 2010 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag (V 58/2010) zu der es eine Ergänzungsvorlage der Verwaltung gab (V 58/2010 1. Ergänzung), die am 19.03.2010 einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde.
Es erfolgt zwar inzwischen ein jährlicher Bericht der Verwaltung, der insbesondere zu den Einnahmen und Ausgaben der Ersatzgelder informiert – der aber nicht in der beschlossenen Form über die
jeweils in Tabellarischer Übersicht, mit Lage der Eingriffs- und Ausgleichsflächen (kartographisch) und Angaben zur Größe der Flächen oder eingesetzte Ökopunkte informiert.
Fragen zu a):
Zu b) Ausgleichskataster / Kompensationsflächenverzeichnis
Im LNatSchG § 34 heißt es dazu:
Verzeichnisse
(1) Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Rahmen dieses Verzeichnisses sind auch die nach § 34 Ab-satz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. Die für die Festsetzung der Maßnahmen zuständigen Behörden haben den unte-ren Naturschutzbehörden die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Maßnahmen, die Art der Sicherung der Maßnahmen und nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. Dies gilt nicht für diejenigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, deren Fläche kleiner als 500 Quadratmeter ist.
...
(4) Die Verzeichnisse nach Absatz 1 bis 3 sind im Internet unter Berücksichtigung der daten-schutzrechtlichen Vorgaben zu veröffentlichen.
Ein solches Verzeichnis haben wir zum Beispiel im GIS-Portal des Kreises Coesfeld (https://www.kreis-coesfeld.de/ASWeb/ ) gefunden in denen Karten und Maßnahmen veröffentlicht wurden oder für Essen www.essen.de/leben/umwelt/landschafts_und_naturschutz/Eingriffs_Ausgleichskataster.de.html )
Beim Kreis Siegen-Wittgenstein haben wir weder tabellarische noch kartographische Hinweise entdeckt.
Fragen zu b)
Zu c) Erhalt, Sicherung und Pflege der Kompensationsflächen
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
Die Antwort der Verwaltung liegt inzwischen vor.
Wir können und werden uns allerdings mit dieser Antwort NICHT zufrieden geben.
Obwohl wir (zu a) ) aus der vom Kreistag in 2010 "einstimmig!" beschlossenen Vorlage V58/2010 1. Erg. zitiert und die korrekte Vorlagenummer angegeben hatten, wird behauptet, die Vorgehensweise der Verwaltung entspreche der Beschlusslage.
Die den politischen Gremien bereits seit 2010 zugesagten Informationen bekommen wir NOCH nicht!
Fraktionssitzungen der
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