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Umsetzung des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes 2017/18

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. Juni 2017.

Die Fragen beziehen sich auf die Umsetzung des Bedarfsplanes 2017/18

1. Neu zum 1.8.17 zu schaffende Plätze

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sind in einigen Kommunen Infrastrukturmaßnahmen zum Kindergartenjahr 2017/18 notwendig. Die im Rahmen zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen zu schaffenden Plätze (Neubauten, Übergangslösungen, Erweiterungen) sind in den Platzzahlen der jeweiligen Kommunen bereits enthalten, da sie die Grundlage für den Zuschussantrag an das Landesjugend-amt zum 15.03.2017 bildeten.
Dazu haben wir folgende Fragen:

a. Wie viele der im Bedarfsplan 2017/18 als „noch durch zusätzliche Infrastruktur zu schaffenden Plätze“ in Kindertageseinrichtungen in welchen Kommunen/ Ortsteilen werden nach heutiger Kenntnis voraussichtlich im August 2017 zur Verfügung stehen/bezugsfertig sein?

b. Gibt es für alle geplanten und an das Landesjugendamt gemeldeten Plätze inzwi-schen eine*n Träger*in, einen Bauplatz (bzw. das Raumangebot) und einen ggf. notwendigen Bauträger/Investor? Wenn nein, in welchen Kommunen/Ortsteilen fehlt diese Grundlage noch?

c. Wie viele dieser noch neu zu schaffenden Plätze werden in welchen Kommunen/ Ortsteilen vorerst nur im Rahmen einer räumlichen Übergangslösung zur Verfügung stehen? Kreuztal, 02.06.2017

d. Sind, sofern Übergangslösungen notwendig werden, diese gesichert? (Gebäude, Grundstück, Finanzierung, Träger)

2. Übergangslösungen in bestehenden Kindertageseinrichtungen

a. Wie viele der im Bedarfsplan genannten und schon bestehenden 4.624 Ü3- Plätze für Siegen-Wittgenstein können nur durch eine Überbelegung (Gruppengröße oder zeitlich befristet genehmigte zusätzliche Gruppen) zur Verfügung gestellt werden? Gibt es Überbelegungen auch in Gruppen mit U3-Kindern? Wenn ja wie viele?

b. Wie viele Überbelegungen (Plätze/Gruppen) entfallen davon jeweils auf welche Kommunen?

c. Wie viele der im Bedarfsplan genannten Kindertageseinrichtungen, bzw. Gruppen mussten bislang in Übergangseinrichtungen oder provisorischen Gebäuden untergebracht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock                    i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher           Fraktionsgeschäftsführerin

Hier die Antwort der Verwaltung (als PDF)

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