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Anfrage "Klimaschutz-Controlling"

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

Im September 2014 ging der gemeinsame Maßnahmenteil mit den Kommunen (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 179/2014) davon aus, dass das Controlling / die CO2-Bilanzen alle zwei Jah-re aktualisiert werden. Der Kreistag hat dann am 27.03.2015 ein Klimaschutz-Controlling beschlossen (V179/2014 1. Erg). Der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings war Fördervoraussetzung für das Klimaschutzkonzept und die Erfolgskontrolle und Evaluation wurde als zentrale Aufgabe gesehen.

Theoretisch hätte also in 2019 bereits die zweite Aktualisierung der CO2-Bilanz vorliegen sollen.

Vorgesehen war, die Pflege und Erhebung der klimarelevanten Daten zur kontinuierlichen Fortführung der CO2-Bilanzen anhand des Software-Tools ECO Region. Mit Hilfe dieses Programms sollten auch entsprechende Auswertungen durchgeführt werden, die Vergleiche zu vorangegangen Zeiträumen zulassen.

Im August 2016 wurde mitgeteilt, dass ECO-Region im Herbst 2016 starten soll und ein Bericht Anfang 2017 erstellt sein sollte. Im August 2018 wurde mitgeteilt, dass ein Umstellung auf die Bilanzierungssystematik Kommunal (kurz BISKO) geplant ist.

Auch zum kreisinternen Managementprozess des eea® liegt uns bislang keine Bewertung umgesetzter Klimaschutzmaßnahmen vor.

Bei Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes 2014 lagen die energiebedingten Treibhaus-gas-Emissionen (THG-Emissionen) bei 3,4 Millionen Tonnen CO2eq, was einem Wert von rund 12,1 Tonnen CO2eq pro Person entsprach. Um die Ergebnisse unserer bisherigen Klimaschutzbemühungen bewerten zu können und auch für die gezielte Planung zukünftiger Klimaschutzmaßnahmen, halten wir eine regelmäßige Fortschreibung der CO2-Bilanzen für unverzichtbar.

Das betrifft sowohl den Maßnahmenteil des Kreises als auch den, der am interkommunalen Klimaschutzkonzept beteiligten Städte und Gemeinden mit den Sektoren öffentliche Verwaltungen, Wirtschaft, Verkehr und private Haushalte.

Daher bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegen inzwischen aktualisierte CO2-Bilanzen vor – oder wann dürfen wir mit den ersten aktualisierten CO2-Bilanzen rechnen?

  2. Wie kann gewährleistet werden, dass die Bilanzierungsergebnisse trotz unterschiedlicher Erhebungssoftware miteinander kompatibel und vergleichbar sind?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
i. A. Anke Hoppe-Hoffmann,  Fraktionsgeschäftsführerin



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