Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL)[1] legt fest, dass Gewässer in „guten ökologischen Zustand“ versetzt werden sollen. Aufgrund von Verzögerungen in Deutschland wurde die Frist 2015 verfehlt und für viele Gewässer die Frist bis 2021, respektive 2027 verlängert.
Das Umweltministerium NRW hält fest: „Der Zustand der Gewässer in NRW ist gemäß den derzeitigen Bewertungsverfahren weiterhin deutlich von den Zielen entfernt, die in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt werden.“
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin
[1] https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/gewaesser
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