Menü

„Digitale Sofortausstattung an Schulen des Kreises“

„Digitale Sofortausstattung an Schulen des Kreises“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

zum 21.07.2020 ist jetzt die Förderrichtlinie des Landes NRW über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule).

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein als Schulträger werden hier Fördermittel in Höhe von 533.285,85 € bereitgestellt.

Die Bundes- und Landeshilfen zielen auf eine sofortige Umsetzung. So zeitnah als möglich, sollen alle Schüler*innen, die bislang nicht über digitale Endgeräte verfügen, schulischerseits mit Tablets, Notebooks oder Laptops versorgt werden. Insbesondere Kindern aus einkommensschwachen Familien soll im Sinne der Chancengleichheit so die Teilnahme am digitalen Unterreicht, bzw. im Bedarfsfall auch am Distanzunterricht ermöglicht werden.

Vor dem Hintergrund einer möglicherweise bevorstehenden zweiten Corona-Welle ist bei der Umsetzung des „Sofortprogrammes“ auch faktisch Eile geboten. Um, wie eigentlich beabsichtigt, alle Schüler*innen zum Start des neuen Schuljahres mit den digitalen Endgeräten zu versorgen, kam die Förderrichtlinie des Landes allerdings sehr spät.

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschus-ses für Schule, Weiterbildung und Sport am 29.09.2020 (alternativ gerne auch früher):

1. Hat der Kreis Siegen-Wittgenstein bereits Förderanträge gestellt, bzw. wann wird der Kreis der Kreis Siegen-Wittgenstein Förderantrage stellen?

2. Muss vor der Antragstellung ein Beschluss der politischen Gremien gefasst werden, da ein 10%iger Eigenanteil (53.328,59 €) der Schulträger, hier also des Kreises zu leisten ist?

3. Kann die Beschlussfassung zwecks Beschleunigung alternativ im Rahmen einer Dring-lichkeitsentscheidung getroffen werden?

4. Zusätzlich zu notwendigen Beschlüssen und zur Beschaffung müssen die Geräte vermutlich auch in schulische Supportstrukturen eingepflegt werden. Welchen Umsetzungszeitraum sehen Verwaltung und Schulleitungen bis zur Ausstattung der Schüler*innen?

5. Nach welchen Kriterien soll/kann die Auswahl der zu versorgenden Schülerinnen und Schüler erfolgen oder wird den Schulen „freie Hand“ gelassen, um zeitnah wirklich allen Kindern den Zugang zu digitalen, mobilen Endgeräten zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
i.A. Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Hier die Antwort der Verwaltung

zurück

Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.

Wenn Sie Interesse haben
teilzunehmen, melden Sie
sich bitte per Mail.

Wir senden Ihnen gerne
eine Einladung mit Ort
oder einen entsprechenden
Link.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>