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„Wirtschaftswegekonzepte in Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

etliche Kommunen in Siegen-Wittgenstein erstellen derzeit Wirtschaftswegekonzepte, bzw. haben ein solches bereits abgeschlossen. Darunter unseres Wissens nach die Kommunen Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach, Netphen und Wilnsdorf. Fast alle bedienten sich dabei der Unterstützung durch die Ge-Komm GmbH.

Die Erstellung der Konzepte wurde vom Land NRW zu 75 % gefördert. Ein Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte regelte die Details.

Ein solches Wirtschaftswegekonzept ist wiederum Voraussetzung für spätere Fördermaßnahmen nach der „FöRL Wirtschaftswege “ Die Zuwendung je Vorhaben beträgt dann 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro. Bei Vorhaben, die der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie nach LEADER dienen beträgt der Fördersatz 70 Prozent.

Die Bemühungen der Kommunen beim Erhalt ihrer ländlichen Wegeinfrastruktur, wie auch die Unterstützung durch das Land NRW, sind sehr zu begrüßen. Trotzdem ergeben sich aus ökologischer Sicht auch einige Fragen im Zusammenhang mit diesen Wirtschaftswegekonzepten.

Bestandteil aller Konzepte war auch die Prüfung, welche Wege inzwischen bedeutungslos sind und ggf. rückgebaut oder aufgegeben werden können.

Beispiel Bad Laasphe: Dort hieß es: „54 Kilometer Wirtschaftswege können sozusagen rückgebaut werden – wenn es sie denn überhaupt noch gibt. Denn die Ge-Komm fand heraus, dass viele dieser Parzellen gar nicht mehr als Wege existieren.“

In Wilnsdorf sollen laut eines SZ-Artikels bei 112 Kilometern Wegeparzellen (26,1 Prozent) gar keine Verkehrsfläche mehr vorhanden sein.

Zu Hilchenbach schrieb die SZ „Fast 38 Kilometer der eingetragenen Wege weisen eine Besonderheit auf: Sie sind gar nicht vorhanden! Besonders häufen sich diese unauffindbaren Wege in den Ortschaften Grund, Oechelhausen und Ruckersfeld.“

In Bad Berleburg wurden 76 km Wegenetz in Kategorie H (aufzugeben) eingestuft.

Allein die genannten Flächen dieser vier von sechs Kommunen ergäben knapp geschätzt schon eine Fläche von 840.000 qm Fläche.

Aus ökologischer Sicht haben sämtliche Wirtschaftswege schon wegen der Wegeränder eine hohe ökologische Bedeutung, auch im Sinne der Biotopvernetzung. Aber auch die unbefestigten Wege selbst bieten oft Lebensraum für Tiere und Pflanzen oder dank offener Lehmböden und Pfützen Nistmaterial für Vögel und Insekten.

Die Kommunen sind Eigentümerinnen von Wegeparzellen, die entweder sich selbst überlassen wurden und damit vermutlich hochgradig ökologisch wertvoll sind – oder die in der Vergangenheit stillschweigend übermäht oder überackert wurden, aber durchaus das Potenzial hätten, zur Biotopvernetzung beizutragen.

Viele sogenannte Gewannwege in Gemeindebesitz wurden im Zuge der Bearbeitung in größere landwirtschaftliche Schläge „integriert“ und mitbewirtschaftet. Vielleicht wäre es möglich, solche Flächen derzeit überarbeiteter Wegeparzellen „fiktiv“ an den Rand landwirtschaftlicher Schläge zu verlegen um der Landwirtschaft weiterhin eine rationelle und ressourcenschonde Bearbeitung zu ermöglichen. Auch eine landwirtschaftliche Bearbeitung wäre weiterhin denkbar, wenn diese Randstreifen erst nach dem 15.07. gemäht würden und auf sämtliche Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet würde. Einen Teil der aufzugebenden Gewann- oder Wirtschaftswege so auszugleichen, wäre Im Sinne des Insekten- und Artenschutzes und der Biotopvernetzung sicher sehr hilfreich. Die Kommunen könnten so ggf. Ökopunkte generieren und die Landwirte für die ökologischere Wirtschaftsweise auf diesen kommunalen Flächen einen Zuschuss erhalten.

Da die kreisangehörigen Kommunen als Eigentümerinnen keine eigenen Naturschutzbehörden unterhalten, wäre aus unserer Sicht eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der UNB in diesem Bereich wünschenswert. Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Landwirten und Naturschutz könnte vielleicht verhindern, dass die umfangreichen, ökologisch wertvollen Flächen für immer und vollständig verloren gehen.

Wir bitten zu diesem Thema um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viel km Wirtschaftswege mit wie viel qm Fläche insgesamt könnten in Siegen-Wittgenstein aufgrund der Wirtschaftswegekonzepte in naher Zukunft aufgegeben werden.

2. Wurde die UNB in die Bearbeitung der Wirtschaftswegekonzepte der Kommunen einbezogen?

3. Wurden seitens der UNB Stellungnahmen abgegeben – und wenn ja welche?

4. In welcher Form wurde die Problematik der Biotopvernetzung, des Insektensterbens und der Verlust der Artenvielfalt in den Konzepten berücksichtigt?

5. Sieht die Verwaltung die Chance, dass die Untere Naturschutzbehörde mit den betreffenden Kommunen einvernehmlich ein Konzept erarbeiten könnte, dass die biologische Vielfalt auf den verkehrlich nicht mehr benötigten Wegeparzellen – oder ersatzweise auf an die Ränder der Schläge verlegten Flächen -erhält und/oder fördert.

6. Oder gibt es seitens der Kommunen bereits eigene Konzepte für ein solches Vorgehen?

7. Bestünde die Möglichkeit auch die Kommunen ohne Wirtschaftswegekonzept anzusprechen und für das Thema zu sensibilisieren, bevor verkehrlich nicht mehr benötigte kommunale Wegeflächen veräußert und für den Natur- und Artenschutz unwiederbringlich verloren wären?

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
i.A. Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

Hier die Antwort der Verwaltung


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