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„Integration von Geflüchteten im Kreis Siegen-Wittgenstein - Verfahrensablauf im Ausländeramt“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

Die Ausländerbehörde des Kreises ist für das aufenthaltsrechtliche Verfahren von Geflüchteten zuständig. Gleichzeitig vollstreckt die Ausländerbehörde in NRW aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen kein Bleiberecht in Deutschland bekommen. Die Arbeit dieser Behörde ist bei der Vielzahl von individuellen Problemkonstellationen eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe.

In der letzten Zeit kam es zu Entscheidungen von Seiten der Ausländeramtes, die für Unverständnis gesorgt haben, was auch durch die örtliche Presse gegangen ist. Aktuell wurde von einem Fall berichtet, bei dem sogar eine Handlungsempfehlung des Petitionsausschusses des Landtages NRW vorliegt, die aber bisher nicht dazu führte, dass bei der Behörde ein Umdenken in der Bewertung des Falles stattfindet.

Gleichzeitig plant der Kreis Siegen Wittgenstein die Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagement (KIM). Das Ziel von KIM ist die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten. Der Ausländerbehörde kommt im Integrationsmanagement eine Schlüsselrolle zu.

  1. Für welche Personen im Kreisgebiet ist das Ausländeramt zuständig?
  2. Welche Fakten müssen im Zusammenhang von Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vom Ausländeramt geprüft werden?
  3. Welche Rolle spielen Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse bei Antragstellenden bzw. bei deren Familienmitgliedern?
  4. In welchen Fällen erteilt das Ausländeramt eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung?
  5. Wird der Erlass, den das MKFFI NRW am  8.5.2021 zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (§§ 60c und d AufenthG) veröffentlichte berücksichtigt, der an verschiedenen Stellen explizit darauf hinweist, dass zwar eine geklärte Identität, aber die die Vorlage eines
    Nationalpasses keine Erteilungsvoraussetzung für die Ausbildungsduldung ist?

    Zitate zur Erläuterung:
    „Während eine geklärte Identität Voraussetzung ist, um einen Anspruch für Erteilung der
    Ausbildungsduldung zu erhalten (vgl. auch § 60c Abs. 2 Nr. 3 AufenthG), zählt die Erfüllung der Passpflicht nicht dazu. Das Fehlen eines Nationalpasses oder Passersatzpapiers stehen der Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis allein nicht entgegen.“
    (Nr. 60c.2.1 AH NRW, S. 13)

    „Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Identität auch ohne Pass
    oder Passersatz mit Hilfe der übrigen unter Punkt 60c.2.3.2 aufgeführten Unterlagen und
    Rahmenbedingungen nachgewiesen werden kann.“ (Nr. 60c.2.3.2 AH NRW, S. 20).
  6. Inwieweit wird die Integration der Antragsstellenden bzw. der Familienmitglieder vom Ausländeramt geprüft bzw. berücksichtigt. Welchen Entscheidungsspielraum hat dabei das Ausländeramt?
  7. Wie werden Bescheide begründet. Welche Faktoren spielen eine entscheidende Rolle?
  8. Welche Möglichkeiten haben Antragstellende gegen den Bescheid vorzugehen? Von wem werden sie bei rechtlichen Themen und Verwaltungsanträgen unterstützt?
  9. Inwieweit werden den Forderungen und Handlungsempfehlungen des Petitionsausschusses des Landtages NRW nachgegangen?
  10. Wie hoch ist Anzahl der Fälle, bei dem das Ausländeramt den Forderungen oder Empfehlungen des Petitionsausschusses nicht gefolgt ist?
    Welche Begründungen gab es dazu seitens des Ausländeramtes?
  11. Menschen, die aus anderen Länder vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen durch Asyl Schutz in Deutschland erhalten. Wurden trotz anders lautender Forderungen/Empfehlungen des Petitionsausschusses  Antragssteller bzw. deren Familienmitglieder seitens des Ausländeramtes ausgewiesen oder stehen Ausweisungen an? Wenn ja, wie viele Personen sind betroffen? Wurden oder werden Familien getrennt? Wie sieht /  sah die Begründung des Ausländeramtes aus?
  12. Wie wird die Ausländerbehörde zukünftig ihrem Auftrag als Ordnungs- und Vollstreckungsbehörde einerseits- und andererseits dem Auftrag einer "Willkommensbehörde", wie in der Handlungsempfehlung für das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) gefordert, gerecht?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin
Fraktionssprecherin



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