Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sollen künftig eine Bleiberechts-Perspektive in Deutschland haben. Es ist vorgesehen, dass Geflüchtete, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Sie können in dieser Zeit dann nachweisen, dass sie Deutsch gelernt haben und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dann bekommen sie ein dauerhaftes Bleiberecht.
Vor dem Hintergrund des ersten Entwurfs für das Chancen-Aufenthaltsgesetz bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Börger
Fraktionssprecher
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.
Wenn Sie Interesse haben
teilzunehmen, melden Sie
sich bitte per Mail.
Wir senden Ihnen gerne
eine Einladung mit Ort
oder einen entsprechenden
Link.
Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns vorgenommen, die europäischste Opposition zu sein, die es in der Bundespolitik je gab. Angesichts sich [...]
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]