Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Gut integrierte Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sollen künftig eine Bleiberechts-Perspektive in Deutschland haben. Es ist vorgesehen, dass Geflüchtete, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Sie können in dieser Zeit dann nachweisen, dass sie Deutsch gelernt haben und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dann bekommen sie ein dauerhaftes Bleiberecht.
Vor dem Hintergrund des ersten Entwurfs für das Chancen-Aufenthaltsgesetz bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Börger
Fraktionssprecher
finden aktuell meist
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