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„Wasserentnahme durch Tiefbrunnen“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

In den letzten Wochen zog eine Hitzewelle durch Deutschland. Der Juli 2022 wird als einer der trockensten Sommermonate überhaupt seinen Platz in der Statistik einnehmen. Daher wurde und wird auch im Kreis Siegen-Wittgenstein die Höhe des Wasserverbrauchs und die Notwendigkeit der Wasserersparnis diskutiert.

In seiner Sitzung vom 10.06.22 hat der Kreistag die weiteren Planungen für eine dritte Talsperre im Kreisgebiet beschlossen. Die Fraktion B90 / Die Grünen hat als einzige Fraktion dagegen gestimmt und Ansätze zur Wasserersparnis und dezentralen Wassergewinnung aufgezeigt, die eine dritte Talsperre unserer Ansicht nach nicht notwendig machen.

Auf einer der letzten Sitzungen wurde von uns nachgefragt, ob bei dem vorliegenden Gutachten zur neu zu bauenden Talsperre die Grundwasser- und Stollenentnahmen der gewerblichen Wasserverbraucher berücksichtigt wurde. Diese Frage wurde bis heute nicht beantwortet. Wir gehen daher davon aus, das die geförderten und gewerblich genutzten Grundwasservolumen also nicht im Gutachten berücksichtigt wurden.

  • Der Erkenntnis von Herrn Umweltdezernent Wied in der Siegener Zeitung vom 29.07.22 folgend, das „unsere natürlichen Gewässer, aber auch das Trinkwasser, wertvolle Ressourcen [sind], mit denen so sparsam wie möglich umgegangen werden solle“, sollten aktuelle Entnahmedaten der genehmigten Grundwasserentnahme aus den jeweiligen Brunnen, Tiefbrunnen und Stollen beim Kreis Siegen- Wittgenstein (Kreis SiWi) als zuständige Genehmigungsbehörde vorliegen.

Die Fraktion B90 / Die Grünen bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind die genehmigten Gesamtvolumina aller festgestellten Entnahmen und Förderbescheide in den Jahren 2020/2021?
  2. Wer bestellt und bezahlt die hydrologischen Gutachten, auf deren Grundlage die Bescheide des Kreis SiWi ausgestellt werden?
  3. Wird nach Ablauf eines Bescheides und vor der ggfs. anstehenden Verlängerung ein neues, aktuelles Gutachten angefordert?
  4. Wer erhebt unmittelbar die geförderten Volumina vor Ort?
  5. Wird ein laufendes und engmaschiges Monitoring bzgl. der Veränderungen betroffener Oberflächengewässer mit wieviel Messstellen insgesamt durchgeführt? Sind die Messstellen kartographiert?
  6. Gibt es große hydrologisch oder geographisch zusammenhängende Gebiete oder zusammenhängende Gebiete, die nur durch eine:n Bescheidempfänger:in ausgebeutet werden?
    1. Wenn ja, wo liegen diese und welchen Anteil hatten die jeweiligen Entnahmesummen am Gesamtvolumen zu 1.?
  7. Können die aus den Bescheiden entstehenden Nutzungsrechte an Dritte übertragen / veräußert werden?
    1. Wenn ja, gibt es gegenüber dem Kreis Siegen-Wittgenstein eine Anzeigepflicht der Absicht oder des Vollzugs eines solchen Rechtsgeschäfts?
    2. Hat der Kreis im Falle der anzeigenpflichtigen Absicht eine Einspruchs- oder Einschränkungsmöglichkeit?
    3. Welches Verwaltungshandeln ist in einem solchen Fall vorgesehen?
  8. Hat der Kreis Siegen-Wittgenstein aktuell Hinweise auf einen oder mehrere anstehende Rechteverkäufe / Änderung des Nutzers?

Mit freundlichen Grüßen                       

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher

 

 



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