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„Einnahme und Verwendung von Ersatzgeldern bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

aktuell und voraussichtlich auch noch zum Ende diesen Jahres liegt auf dem Kreiskonto eine hohe sechsstellige Summe als Einnahme aus sog. Ersatzgeldern (nach Kenntnis der Grünen auch am Jahresende voraussichtlich noch mehr als 400.000.- Euro). Diese Mittel müssen innerhalb einer bestimmten Frist im Sinne von Natur- und Landschaftsschutz ausgegeben werden, ansonsten fallen sie an das Regierungspräsidium als nächsthöhere Naturschutzinstanz. - Als Mittel für Personal wie etwa weitere MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung zur Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen können Ersatzgelder bisher nicht eingesetzt werden.

Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft wurde die Situation der Ersatzgelder in der letzten Sitzung im März 2023 in einem eigenen TOP behandelt. Dabei ergab sich, dass bei der Kreisverwaltung – trotz der Umsetzung einer Vielzahl „kleinerer“, kostenmäßig begrenzter Maßnahmen – bisher noch kein konsistentes Konzept zum Umgang mit Ersatzgeldern vorhanden ist.

Daher bittet die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen um die Beantwortung der folgende Fragen in der Sitzung des Ausschusses UKLF am 12.06.2023:

  1. Hält die Verwaltung die Erstellung eines eigenständigen konsistenten Konzepts zum zweckdienlichen und fristgemäßen Umgang mit Ersatzgeldern für sinnvoll? Ggf. bis zu welchem Zeitpunkt kann ein solches Konzept erstellt werden?
     
  2. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich den bisher schon möglichen Vorgehensweisen im Rahmen der Ersatzgeldverwendung gegenüber, zielführende Flächenaufkäufe zu tätigen bzw. externe Fachfirmen und Dienstleister mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen von Natur- und Landschaftsschutz zu beauftragen?
     
  3. Welche Chancen bzw. anderweitigen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zunächst ein bis zwei zusätzliche Stellen bei der UNB des Kreises anzusiedeln, welche sich primär um die gegenüber dem jetzigen Zustand erweiterte Initiierung, Anregung, Beratung und Begleitung von Ersatzgeld-finanzierten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur- und Landschaft kümmern würden?
     
  4. Die Verwaltung möge darstellen, bis zu welchem Zeitpunkt welcher Anteil der zurzeit bereits vorhandenen Ersatzgelder fristgerecht verausgabt werden müssen. - Mussten bereits einmal Ersatzgelder wegen Nichtverwendung an die Bezirksregierung weitergegeben werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher 

 



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