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„Verlängerung der Genehmigung Grundwasser zu entnehmen“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

 

Mit Schreiben vom 30. Dezember 2003, Az. 69.1-66-45/06 wurde der Krombacher Brauerei vom Umweltamt/Untere Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein die Erlaubnis erteilt, im Limbachtal (Gemarkung Littfeld) Grundwasser  für Zwecke der Brauerei zu entnehmen.

Diese Erlaubnis ist bis zum 31.Dezember 2023 befristet.

Für eine Verlängerung der Erlaubnis, weiterhin Grundwasser aus den im Erlaubnisbescheid benannten Brunnen zu entnehmen, stellen sich der Fraktion B`90/Die Grünen folgende Fragen:

  1. Wurde in dieser Sache bereits ein Antrag auf Verlängerung des erteilten Erlaubnisbescheids gestellt?
     
  2. Haben sich die Bedingungen zur Erteilung einer Erlaubnis Grundwasser zu entnehmen verändert, z. B. sinkender Grundwasserspiegel?
     
  3. Aus welcher Tiefe wird das Grundwasser entnommen?
     
  4. Ist es auszuschließen, dass die weitere Grundwasserentnahme nicht zu einem weiteren Absinken des Grundwasserspiegels im betroffenen Bereich führt?
     
  5. In welchen Zeitabschnitten werden die entnommenen Grundwassermengen kontrolliert und mit den genehmigten Wassermengen verglichen?
     
  6. Werden aktuelle hydrologische Gutachten von neutralen Gutachtern angefordert und berücksichtigt?

In Anbetracht einer sich bedrohlich entwickelnden Grund- und Trinkwasserverknappung werden bereits auf Bundes- und Landesebene Wasserstrategien entwickelt, wie die Trinkwasserversorgung zukünftig gesichert werden kann (Grundwasserkataster, Grundwassermonitoring).

Die Fraktion B‘90/ Grüne bittet daher um die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen

                    

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher 

 

 



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