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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Sitzung des Kreistages am 15.12.2023 Europäischen Artenschutzprojekt „Wisente im Rothaargebirge“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

gemäß § 3 der GO des Kreistages Siegen-Wittgenstein bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen in Zusammenhang mit dem Europäischen Artenschutzprojekt „Wisente im
Rothaargebirge“ um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Sitzung des
Kreistages am 15.12.2023:

1.  Am 25.10.2023 erstattete die Kanzlei Müller, Gück, Krieger und Partner GmbH
(Kanzlei MGK) ein vom Landrat in Auftrag gegebenes Gutachten zu der Frage, „ob die
Tiere derzeit herrenlos sind, falls dies verneint wird, wer jetzt und in Zukunft
Eigentümer der Tiere ist und inwieweit bei Herrenlosigkeit der Tiere eine
Inobhutnahme zu einem Eigentumserwerb bei demjenigen führen könne, der die Tiere
in seine Obhut nimmt bzw. wann eine solche einen Eigentumserwerb auslösende
Inobhutnahme gegeben ist“. Der LR führt gem. §42 der KO Beschlüsse des Kreistages
aus. Welcher Sachverhalt des Beschlusses des Kreistages vom 22.09.2023 „Wisente
im Rothaargebirge“ hat den Landrat veranlasst, vor der Durchführung der Beschlüsse
des Kreistages weitere gutachterliche Stellungnahmen einzuholen?

2. Hat der Landrat vor Vergabe an die Kanzlei MGK geprüft, ob die in Rede stehende
Kanzlei aktuelle oder vergangene Mandantschaftsverhältnisse mit anderen in der
Sache „Wisente im Rothaargebirge“ befassten Unternehmen oder Personen (hier z.B.
die Rentkammer Bad Berleburg oder das Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg) hat bzw.
hatte, und insofern eine Vorbefassung vorliegt.

3. Warum ist die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Vertrag auch nach der Insolvenz des
Trägervereins für den/die neuen Zwischeneigentümer oder für den/ die neuen Träger
Bestand hat, nicht untersucht worden?

4. Welche Auffassung vertritt der Landrat in Bezug auf die in Frage 3 dargestellte
Rechtsfrage? (Bisher haben Landrat, Bezirksregierung und Landesregierung
vertreten, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag von 2013 nur im Einvernehmen mit
allen Vertragspartnern gekündigt werden kann.)

5. Der KT-Beschluss vom 22.09.2023 „Wisente im Rothaargebirge“ beruht nahezu
vollständig auf einer umfangreichen Vorlage der Kreisverwaltung (DS 309/2023).
Welche zwischenzeitlich eingetretenen Sachverhalte begründen eine besondere
Dringlichkeit, so dass mit DS 483/2023 dieser Beschluss in Teilen (Ziffern 3.b, 5.a.ii,
5.b.ii) per Dringlichkeitsentscheidung ersatzlos aufgehoben werden sollte?

6. Aus welcher Ziffer der Beschlussfassung des Kreistages vom 22.09.2023 lässt sich die
den Fraktionsvorsitzenden am 27.11.2023 vorgelegte „Absichtserklärung zwischen
dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der Wittgenstein-Berleburg´schen Wisent GmbH, der
Bezirksregierung Arnsberg und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW“ ableiten?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der o.a. Absichtserklärung und der
besagten Dringlichkeitsentscheidung?

7. Entsprechend Ziff. 5.d. des KT-Beschlusses vom 22.09.2023 hat der Landrat mit
Schreiben vom 25.09.2023 dem Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg mitgeteilt, es
„werde erwartet, dass sich die Stadt Bad Berleburg an den mit der Fortführung des
Projektes, Wisente im Rothaargebirge´ entstehenden Aufwendungen in gleicher Höhe,
mithin in Höhe von 50% (...) wie der Kreis Siegen-Wittgenstein beteiligt oder dem
Kreis entsprechende Erstattungen leistet“. Er hat der Stadt Bad Berleburg in diesem
Schreiben eine Frist bis zum 13.11.2023 gesetzt. Am 30.10.2023 hat die
Stadtverordnetenversammlung Bad Berleburg folgenden Beschluss gefasst:


- Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt das europäische
Artenschutzprojekt „Wisente im Rothaargebirge“. Entsprechend den
Empfehlungen des Runden Tisches beteiligt sich die Stadt Bad Berleburg mit
einem Sitz in der zu gründenden Stiftung als künftiger Trägerstruktur. Die
Ausgestaltung der Beteiligung in der künftigen Trägerstruktur soll nach Vorliegen
des Konzeptes erneut in den städtischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung anstehen.

- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg nimmt die im
Sachverhalt und in den Anlagen dargestellten Empfehlungen des Runden Tisches,
die Beschlüsse des Kreistages und die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis,
insbesondere die zeitnahe Weiterführung des Runden Tisches.

- Die Verwaltung wird sodann damit beauftragt, die für die Umsetzung
erforderlichen Mittel von bis zu 75.000 EUR in das Haushaltsjahr 2024
aufzunehmen. Für die Folgejahre der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
sollen zunächst anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, für das einzigartige Artenschutzprojekt „Wisente
im Rothaargebirge“ und den damit verbundenen positiven Auswirkungen zur
Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität im Lebensraum der Wisente, mit
den zuständigen Stellen/ Behörden Abstimmungsgespräche über den Einsatz von
Ersatzgeldern zu führen. Mit dem Land NRW sollte eine Anpassung der
entsprechenden Verordnung besprochen/ angeregt werden, um eine
Unterstützungsmöglichkeit für dieses Projekt darstellen zu können.


Die Stadt Bad Berleburg hat damit den Anforderungen des Landrates entsprochen. Wie
erklärt der Landrat das Missverhältnis zwischen der Aufforderung an die Stadt Bad
Berleburg, an einem konstruktiven Weg zur Fortsetzung des Artenschutzprojektes „Wisente
im Rothaargebirge“ zusammen mit dem Kreis und ggf. anderen Beteiligten mitzuwirken, und
seinem Entwurf der o.g. „Absichtserklärung zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der
Wittgenstein-Berleburg´schen Wisent GmbH, der Bezirksregierung Arnsberg und dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW“, der Begründung einer Dringlichkeitsentscheidung
sowie dem Erlass einer Ordnungsverfügung mit der Androhung der Ersatzvornahme
gegenüber dem insolventen Trägerverein?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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