Sachstand zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsgesetz in Siegen-Wittgenstein
Anfrage gemäß §3 Abs. 1 GO KT zur Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit und
Bevölkerungsschutz am 28.02.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Seit dem 01.01.2023 ist das neue Chancen-Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive in Kraft getreten.
Danach erhalten langjährig Geduldete eine auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis mit der Genehmigung,
eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Betroffenen sollen die Zeit nutzen, um die notwendigen Voraussetzungen für
ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Sicherung des Lebensunterhaltes, die Klärung der Identität
sowie der Erwerb der Sprache. Auch soll über das Gesetz der Familiennachzug durch den Wegfall des Nachweises des Spracherwerbs
erleichtert werden. Allerdings bestätigte der europäische Gerichtshof Mitte 2023, dassDeutschland (und andere Länder der EU) in Bezug
auf Familiennachzug weit hinter den Vorgaben der europäischen Union zurückbleibt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Siegen-Wittgenstein um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen im Kreisgebiet haben in 2023 einen Antrag auf Leistungen des Chancen-Aufenthaltsrecht beantragt?
- Wie viele Personen haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?
- Bei wie vielen Personen wurde dem Antrag nicht zugestimmt? Was waren diew esentlichen Gründe?
- Wie viele Personen haben auf der Grundlage des Chancen-Aufenthaltsgesetzes einen Antrag auf Familiennachzug gestellt?
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher
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