BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT zum Thema „Wisente im Kreis Siegen-Wittgenstein“

Europäisches Artenschutzprojekt „Wisente im Rothaargebirge“

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GO KT zum Thema „Wisente im Kreis Siegen-Wittgenstein“

Anfrage zum Europäischen Artenschutzprojekt „Wisente im Rothaargebirge“

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Projekt „Wisente im Rothaargebirge“ bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Warum liegt das Protokoll der KA-Sitzung vom 26.04.24 noch nicht vor?Am 03.05.2024 hat die KTF Bündnis 90 / Die Grünen ein Vorabprotokoll der Sitzung des KA vom 26.04. erbeten, um zu überprüfen, ob der gefasste Beschluss gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Siegen-Wittgenstein rechtmäßig zu Stande gekommen ist oder ob der Landrat gebeten werden muss, den Beschluss zu beanstanden. Um die demokratischen Rechte in diesem Sinne zeitnah wahrnehmen zu können, ist die unverzügliche Erstellung und Übermittlung eines Protokollauszuges zwingend erforderlich.
  2. Warum ist das von der KTF Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben vom 14.05.2024 erbetene und in dem Antwortschreiben des Ministeriums angesprochene Schreiben der Kreisverwaltung an das Ministerium vom 04.03. bisher nicht übermittelt worden? Zwar wurde in der Sitzung und in der Öffentlichkeit ausführlich die Antwort des Ministeriums berichtet, der Inhalt des Anschreibens an das Ministerium aber bisher verschwiegen.
  3. Am 04.04.2024 hat der BUND eine „Klage zur Freilassung der Wisente“ gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein eingereicht. Hat der Landrat auf die Klage bereits eine Klageerwiderung an das Verwaltungsgericht übersandt? Wenn ja, bitten wir um unmittelbare Übermittlung an die Fraktionen des Kreistages, verbunden mit der Frage, warum die Erstellung der Klageerwiderung angesichts der Beschlussfassung des Kreistages in dieser Angelegenheit nicht mit dem Kreistag abgestimmt worden ist.
  4. Hat der Landrat in der Klageerwiderung ggf. eine nicht mit dem Kreistagsbeschluss vom 22.09.2023 übereinstimmende Position eingenommen, zum Beispiel, dass das Projekt gescheitert sei und / oder abgewickelt werden müsse?
  5. Wie bewertet die Kreisverwaltung, dass die Wisente im Rothaargebirge im FFH-Monitoringbericht des Landes NRW 2019 erwähnt sind, und dass nach Prüfung durch die Fachgremien durch die Meldung der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission auch in dem dortigen Monitoring-Bericht die Wisente gemäß FFH-Richtlinie als streng geschützte Art aufgeführt sind?
  6. Ist die Annahme richtig, dass beim Zustandekommen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 08.04.2013 eine Grundlage das damalige Jagdrecht und die daraus abgeleiteten Regelungen zur Freisetzung von jagdbaren Arten war? (im Jahr 2013 stand der Wisent noch auf der Liste der jagdbaren Arten in NRW)
  7. Hätte deshalb (s. Frage 6.) der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 08.04.2013 nicht längst angepasst werden müssen, da seit der Änderung des LJG NRW (2018) die Wisente nicht mehr in der Liste der jagdbaren Arten enthalten sind und die entsprechende FFH-Meldung durch die Bundesrepublik Deutschland an die EU im Anschluss erfolgt ist?
  8. Hat die Kreisverwaltung extern gutachterlich prüfen lassen, ob der öffentlich-rechtliche Vertrag noch fortbesteht? Mit welchen Ergebnissen?
  9. Wenn die Kreisverwaltung den Vertrag noch als Grundlage betrachtet, auch wegen der ungeklärten Eigentumsfrage, fragen wir den Landrat, warum für die aktuellen Fragestellungen das im Vertrag vorgesehene Koordinierungsgremium noch nicht wieder einberufen worden ist.
  10. Hat die Kreisverwaltung ihre angenommenen finanziellen Ansprüche (Kostenanforderung der Ersatzvornahme für Tierschutzmaßnahmen gegen den insolventen Trägerverein) bei der Insolvenzverwalterin oder beim zuständigen Amtsgericht Siegen geltend gemacht?
  11. Welche Kontakte seitens der Kreisverwaltung hat es mit dem für Insolvenzverfahren zuständigen Amtsgericht Siegen gegeben? (bitte mit Datum und Inhalt einzeln auflisten)
  12. Aus welcher Empfehlung des Runden Tisches leitet die Kreisverwaltung ab, dass das empfohlene Managementgatter eine geschlossene Dauerlösung für den Aufenthalt der absehbar wachsenden Wisentherde sein soll?
  13. Wie begründet die Kreisverwaltung aus Tierschutzgründen den notwendigen Platzbedarf pro Wisent, da derzeit ca. 40 Tiere auf 23ha gehalten werden, im seinerzeitigen Auswilderungsgehege hingegen 8 Wisente auf 88ha Platz gefunden haben?
  14. Ist die Kündigung des „Freisetzungsvertrages“ durch die Rentkammer von allen Vertragspartnern als rechtmäßig positiv geprüft worden? Liegen diese Bewertungen schriftlich vor? (wenn ja bitte übersenden) Warum ist der Kreistag als Vertreter des Vertragspartners Kreis Siegen-Wittgenstein damit nicht befasst worden?
  15. Welche Maßnahmen genau wurden bislang getroffen zur Reduzierung der Herdengröße, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
  16. Welche Stellen sieht der LR „in gemeinsamer Verantwortung“ für die laufenden Maßnahmen? Welche Rolle spielt insbesondere die Rentkammer bei den laufenden Maßnahmen während der Inobhutnahme der Herde?
  17. Aufgrund welcher Rechtseinschätzung und welcher Absprachen mit der Kreisverwaltung wirkt der Vertreter der Rentkammer auf den Vorstand des in Insolvenz befindlichen Trägervereins ein, dieser solle sein Einverständnis zu den Managementmaßnahmen der Kreisverwaltung bezüglich der Herde erteilen?
  18. Aus welcher Empfehlung des Runden Tisches kann abgeleitet werden, dass eine ganzjährige Fütterung durchgeführt werden soll?
  19. Aus welcher Empfehlung des Runden Tisches kann abgeleitet werden, dass die Herdengröße bei geschlossenem Gatter innerhalb eines Jahres auf 25 Tiere reduziert werden soll?
  20. Welche fachlichen Prüfungen (bitte schriftlich vorlegen) liegen der dauerhaften Eingatterung der Wisentherde, die in den letzten 10 Jahren weit gehend in Freiheit gelebt haben, zu Grunde und der Einschätzung, dass diese Maßnahme dem Tierwohl entspricht?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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