BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Aufkommen und Verwendung von Ersatzgeldern im Kreis Siegen-Wittgenstein

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft

 

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft am 02.09.2024

 

Aufkommen und Verwendung von Ersatzgeldern im Kreis Siegen-Wittgenstein

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

 

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen vorrangig mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen gemäß § 34 Absatz 1 und 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ein Kompensationskataster führen und die Daten dem LANUV zur Veröffentlichung weiterleiten.

Sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich, fallen Ersatzgelder an. Die Ersatzgelder fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu und müssen innerhalb von vier Jahren zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegeben werden. Gemäß § 34 Abs. 2 LNatSchG ist darüber ein Verzeichnis zu führen. Ist die Verausgabung nicht fristgerecht möglich, müssen die Ersatzgelder an die höheren Naturschutzbehörden weitergeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 6 BNatSchG und § 31 Abs. 4 LNatSchG).

Ziel dieser Anfrage ist es, ein klares Bild über die Verwendung und Verwaltung der Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein zu erhalten. Diese Informationen sind wichtig, um die Effizienz und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung zu beurteilen und gegebenenfalls Verbesserungen anzustoßen.

Im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Mittel bitten wir um eine umfassende Beantwortung dieser Anfrage.


Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:

  1. Gemäß § 34 Abs. 1 LNatSchG führen die unteren Naturschutzbehörden ein Kompensationsverzeichnis nach § 17 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes für ihren Zuständigkeitsbereich. Bitte stellen Sie einen Link dazu zur Verfügung.
  2. Kann die Verwaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein eine Vollständigkeitserklärung für das Verzeichnis abgeben?

 

Ersatzgeldaufkommen:

  1. Wie hat sich das Aufkommen der Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufschlüsselung nach den wesentlichen Vorhaben dar, die Ersatzgelder nach sich gezogen haben.)
  2. Wie hat sich der Bestand der Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufschlüsselung der Ein- und Ausgaben sowie des Bestands der kommunalen Ersatzgelder dar.)
  3. Inwiefern gab es in den letzten zehn Jahren signifikante Änderungen in der Höhe der Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein? Welche Ursachen liegen diesen Änderungen zugrunde? (Bitte erläutern Sie eventuelle Schwankungen und deren Ursachen, wie z.B. gesetzliche Änderungen, besondere Projekte oder andere relevante Faktoren.)
  4. In welcher Höhe liegen Ersatzgelder zum Stichtag 31.07.2024 beim Kreis Siegen-Wittgenstein vor? In welcher Höhe sind diese Ersatzgelder bereits verplant?
  5. Mit welchem Ersatzgeldaufkommen im Kreis Siegen-Wittgenstein kann im laufenden und den kommenden drei Jahren gerechnet werden? (Bitte berücksichtigen Sie alle geplanten Vorhaben, die tatsächlich oder voraussichtlich einen Ausgleich in Ersatzgeld nach sich ziehen werden.)

 

Verwendung von Ersatzgeldern:

  1. Wie wurden die Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein in den letzten zehn Jahren verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck (Maßnahme), Ort der Maßnahme, Höhe der eingesetzten Ersatzgelder, Gesamtkosten der Maßnahme.) Bitte stellen Sie einen Link zum Ersatzgeldverzeichnis gemäß § 34 Abs. 2 LNatschG zur Verfügung.
  2. In welcher Höhe wurden in den letzten zwei Jahren Ersatzgelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 3 LNatSchG vom Kreis Siegen-Wittgenstein an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt?
  3. Falls in den letzten Jahren Ersatzgelder an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt wurden: Welche Gründe standen einer fristgemäßen Verwendung dieser Gelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 2 LNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein entgegen?
  4. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Ersatzgelder gemäß § 31 Abs. 4 S. 6 LNatSchG vom Kreis Siegen-Wittgenstein an den Landesbetrieb Wald und Holz abgeführt?
  5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung der Ersatzgelder im Kreis Siegen-Wittgenstein zu gewährleisten?

     

Mit freundlichen Grüßen,
                                                  

Ulrich Schmidt-Kalteich



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