BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Handlungsplan Klimaschutz 2022-2025 - Wirtschaft und Klimaschutz gehen Hand in Hand

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss Wirtschaft, Mobilität und Verkehr

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §3 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss
Wirtschaft, Mobilität und Verkehr am 04.12.24

Anfrage zum „Handlungsplan Klimaschutz 2022-2025“ (DS 10/2022)


Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Scholl,

Am 25.03.22 hat der Kreistag die Fortschreibung des interkommunalen Handlungsplans
Klimaschutz und in der Folge das „Interkommunale Klimafolgeanpassungskonzept im Kreis
Siegen Wittgenstein 2022-2025“ beschlossen. Mit der Umsetzung beider Handlungspläne
wurde federführend die Stabsstelle Wirtschaft, Klimaschutz und Mobilität beauftragt. Diese
Anfrage nimmt inhaltlichen Bezug sowohl auf die Fortschreibung des „Interkommunalen
Handlungsplans Klimaschutz“ wie auch auf gleichlautende oder ähnliche Maßnahmen des
„Interkommunale Klimafolgeanpassungskonzept“.
Der Maßnahmenkatalog der DS 10/2022 dient dabei im Folgenden als Referenz.
Unter Punkt 6 der Fortschreibung wird die Maßnahmengliederung nach Sektoren dargestellt
und die möglichen Partner*innen zur Umsetzung benannt.
Bezogen auf die Punkte, die eine Relevanz für die heimische Wirtschaft haben oder/und die
möglichen Partner*innen dem wirtschaftlichen Umfeld bzw. der angesprochenen Kammern
(IHK, Handwerkskammer) zuzuordnen sind, bittet die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen im
Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2025 um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Welche laufenden Maßnahmen (Projekte oder Teilprojekte), die dem Maßnahmenkatalog
IG 1 bis IG 4, V1 zuzuordnen sind,

  • a.) sind in der Ausführung,

  • b.) haben welchen Status erreicht,

  • c.) sind im Abschluss (Zielerreichung) wann terminiert?

  • d.) sind als fortlaufend klassifiziert

2.) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den identifizierten Partner*innen? Wer sind
diese im Einzelnen?
3.) In wieweit werden in diesen Projekten Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung
berücksichtigt bzw. sind inkludiert?
4.) Findet eine projektorientierte organisatorische und wirtschaftliche Verzahnung mit der
energetischen Bewirtschaftung (z.B. Dach-PV) und Renovierung kreiseigener Gebäude und
Gebäuden der KSG statt?
5.) In welchen Produkten oder Teilprodukten werden diese Projekte im Haushaltsentwurf
2025 etatisiert und dargestellt? Wir bitten hier um eine differenzierte Darstellung nach
Projekten?

Für eine Beantwortung unserer Fragen zum Ausschuss Wirtschaft, Mobilität und Verkehr am
04.12.24 wären wir Ihnen dankbar.
 



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