BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Kostenfreie Mahlzeit für LeistungsempfängerInnen im Bildungs- und Teilhabepaketes

Kreuztal, 24.11.2011
Antrag zum TOP Haushaltsplanberatungen 2012 im
Jugendhilfeausschuss,  Personal- und Finanzausschuss, Kreisausschuss und Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt den folgenden Antrag unter dem TOP Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss,  Personal- und Finanzausschuss, Kreisausschuss und im Kreistag

Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt dem Kreistag das kostenfreie Mittagessen an den Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk des Kreises Siegen – Wittgenstein für die Leistungsempfänger im Bildungs- und Teilhabepaket zu beschließen.

Begründung

Das gemeinsame Mittagessen ist ein hoher pädagogischer Wert im Tagesablauf von Kindern in einer Kindertagesstätte. Es sollte daher gewährleiste sein, dass alle Kinder in Einrichtungen, die ein Mittagessen anbieten, dieses auch bekommen.
Mit dieser Begründung haben wir schon 2008 für ein kostenfreies Mittagessen als ein Element zur Armutsbekämpfung und gegen Ausgrenzung argumentiert.

Zwischenzeitlich hat auch die Bundesregierung das Problem erkannt und gewährt ab 1.1.2011 nun Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). So ist die Bezuschussung des Mittagessens nun möglich, wobei aber immer noch ein Eigenanteil von einem Euro für die Eltern verbleibt.
Hier hat der Gesetzgeber nicht konsequent in Richtung Kindeswohl zu Ende gedacht und das sollten wir im Interesse der Kinder nachholen. Es wäre auch insofern vernünftig, weil es im Kreisgebiet dann eine einheitliche Regel gäbe. (Motto: Ob in Kreuztal, Netphen, Berleburg, oder Siegen, das Mittagessen ist frei, für SGB II!)

Als Nebeneffekt könnte dadurch auch das aufwendige System für die Träger vereinfacht werden, denn nach jetziger Praxis gibt es zwei Kostenstellen – einen Teil des Mittagessens zahlt das Jobcenter und den Eigenanteil zahlen die Eltern. Aus unserer Sicht könnte das Jugendamt dann das komplette Essensgeld an die Kita überweisen (eine Kostenstelle) und intern mit den Jobcentern abrechnen, analog dem Siegener Modell.

Für die Umsetzung des BuT gewährt der Bund dem Kreis Verwaltungskostenzuschüsse, die Träger von Kitas aber, die durch das BuT ebenfalls z.T. erhebliche Verwaltungsarbeit erledigen müssen, gehen leer aus. Zumindest eine Verwaltungsvereinfachung ließe sich durch unseren Vorschlag bewirken.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                    Fraktionsgeschäftsführerin

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