Antrag Hebesatzsenkung auf 41,25 %

Kreuztal, 12.05.2011

Antrag Hebesatzsenkung auf 41,25 %

zum Personal- und Finanzausschuss am 14.06.2011
zum Kreisausschuss am 17.06.2011
zur Kreistagssitzung am 17.06.2011

Sehr geehrter Herr Breuer,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der o.g. Gremien aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Finanzausschuss schlägt vor,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt,

Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2011 wird auf 41,25 % festgesetzt.
Sollten darüber hinaus für den Kreis Siegen-Wittgenstein Haushaltsverbesserungen eintreten, so sind diese in voller Höhe an die kreisangehörigen Kommunen weiterzugeben.

Begründung:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, die Kommunen des Landes um über 300 Mio. € zu entlasten. Hierdurch erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen des Kreises Siegen-Wittgenstein nach der 1. Probeberechnung um rund 5,8 Mio. €.

Darüber hinaus erhöhen sich auch die Umlagegrundlagen des Kreises Siegen-Wittgenstein: Statt veranschlagter 294,7 Mio. € sind es nach der 1. Modellrechnung des Landes über 304,2 Mio. €. Dadurch entstehen dem Kreishaushalt durch Mitnahmeeffekte Mehrerträge  in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.

Im beschlossenen Haushalt 2011 des Kreises Siegen-Wittgenstein wurde von einem Hebesatz des LWL von 16,4 % ausgegangen. Die Landschaftsversammlung hat die Umlagehöhe aber nur auf 15,7% festgesetzt. Damit hat der Kreis Siegen-Wittgenstein 2011 rund 50,4 Mio. € an Landschaftsumlage zu zahlen, im Haushalt waren noch 55 Mio. € veranschlagt.

Daraus ergibt sich eine Haushaltsverbesserung von weiteren 4,6 Mio. €.

Gleichzeitig bleibt aber auch festzustellen, dass der Kreishaushalt durch verminderte Wohngeldzahlungen des Landes eine Haushaltsverschlechterung von ca. 900.000 € hinzunehmen hat.

Insgesamt ergeben die Netto-Minderbelastungen und Mehrerträge also zusammengerechnet mindestens 13,8 Mio. €. Diese Summe ist an die Kommunen des Kreises in Form einer Hebesatzsenkung der allgemeinen Kreisumlage weiterzugeben, welche die in dem Beschlussvorschlag angeführte Höhe ausmacht.

Es kann nicht angehen, dass die Kommunen Nothaushalte verabschieden mussten, die Kreisumlage jedoch in einer Höhe festgesetzt ist, die durch die oben genannten Minderaufwendungen und Mehrerträge nicht statthaft erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                    Fraktionsgeschäftsführerin

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