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Keine Kürzungen bei den finanziellen Zuwendungen an das Tierheim Siegen

Kreuztal, 22.03.2011
Antrag zum Kreistag am 08.04.11

Sehr geehrter Herr Breuer,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 8. April aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

Die vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgesehene Kürzung der finanziellen Zuwendungen für das Tierheim Siegen in Höhe von 15% wird nicht umgesetzt.

In einem noch zu erstellenden Vertrag zwischen dem Tierheim Siegen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein soll geregelt werden, dass ein Pauschalbetrag von jährlich 16.600 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer durch den Kreis Siegen-Wittgenstein an das Tierheim Siegen zu entrichten ist. Die Leistungen der beiden Parteien sollen in dem Vertrag konkret benannt und verhandelt werden.

Begründung:

  1. Bei den Zuwendungen handelte es sich nur bis zum Jahr 1980 um freiwillige Leistungen des Kreises. Im Jahr 1981 wurde ein Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Siegen (in Absprache mit der Kreisverwaltung) und dem Tierschutzverein geschlossen. Der regelt in  § 2 a unter anderem: „ Er (der Tierschutzverein) verpflichtet sich ferner, Tiere aufzunehmen und zu betreuen, die der Kreis Siegen aufgrund des § 2 Abs.3 des Tierschutzgesetzes vom 24.Juli 1972 (BGBl III 7833-1) unterzubringen hat.

  2. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Pflichtaufgabe des Kreises Siegen-Wittgenstein. Seit diesem Zeitpunkt wurde aus einem freiwilligen Zuschuss eine Kostenerstattung für die Übernahme einer kommunalen Pflichtaufgabe. Das wird auch vom Finanzamt Siegen so eingestuft. Der Tierschutzverein muss von der gezahlten Kostenerstattung 7 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bei einer allgemeinen, freiwilligen Leistung wäre das nicht der Fall.

  3. Mit dieser Regelung wurde zusätzlich vereinbart, dass der Tierschutzverein in der Zusammenarbeit mit der Polizei alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten übernimmt. Auch diese Aufgaben wären ansonsten Pflichtaufgaben des Kreisveterinäramtes. Des Weiteren soll der Tierschutzverein (zur Entlastung des Veterinäramtes) den Beschwerden aus der  Bürgerschaft zum Thema Tierschutz vorab nachgehen und möglicherweise helfend eingreifen, bevor eine Meldung an das Veterinäramt oder die Polizei erfolgt.

  4. Gegen ein Kürzung oder Einzelfallabrechnung sprechen folgende Argumente:
    a) Im Falle einer Kürzung der Zuwendungen können diverse Serviceleistungen seitens des Tierheims, dem Kreis Siegen-Wittgenstein gegenüber, nicht mehr erbracht werden. So z.B.: der 24 Stunden-Service bei Polizei-Einsätzen und mit dem vereinseigenen Tierschutzauto
    b) Eine Alternative wäre, statt der pauschalierten Kostenerstattung Einzelfälle separat zu dokumentieren und abzurechnen. Neben dem großen Verwaltungsaufwand wäre auch jedes Mal vorab eine juristische Prüfung durch die Behörde notwendig. In der Summe bedeutet dies möglicherweise für den Kreis Siegen Wittgenstein keine Einsparung, sondern sogar Mehrkosten.
    c) Fehlende Beträge bei der Übernahme von Pflichtaufgaben können nicht durch den Einsatz von Spendengeldern finanziert werden, da diese zweckgebunden sind und dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet werden könnte.

  5. Der Kreis Siegen sollte den Tierschutz als eine seiner vornehmlichen Pflichtaufgaben ansehen und auch dementsprechend handeln.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                    Fraktionsgeschäftsführerin

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