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16.02.2012
Erneuerbare Energien auf kreiseigenen Flächen
Antrag zu den Sitzungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschäftigen sich aktuell intensiv mit Überlegungen und Planungen zu den Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei steht zumeist die Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen im Mittelpunkt. Einzelne Gemeinden setzen sich jedoch auch aktiv mit den Möglichkeiten anderer erneuerbarer Energien auseinander oder haben sogar schon erste Pilotprojekte, z.B. zur Nutzung von Solarenergie, realisiert. Der Kreis Siegen-Wittgenstein kann bei den laufenden Untersuchungen und Planungen – dies ist auch bei dem von Ihnen initiierten Windforum Südwestfalen deutlich geworden – allenfalls als Träger öffentlicher Belange und Moderator auf die zu erwartende Entwicklung Einfluss nehmen, da die Planungshoheit bei den Städten und Gemeinden liegt.
In diesem Kontext finden bislang keine Überlegungen und Untersuchungen statt, ob die im Eigentum des Kreises Siegen-Wittgenstein liegenden Grundstücke als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien geeignet sein könnten. So ist durchaus vorstellbar, dass sich z.B. stillgelegte oder nicht mehr genutzte Deponieflächen als Standort für Windenergie- oder Solaranlagen eignen. Welche Optionen – die für den Kreis Siegen-Wittgenstein ja durchaus auch aus fiskalischer Sicht interessant sein könnten – sich tatsächlich bieten, sollte der Kreis unter enger Einbindung der im Einzelfall betroffenen Kommunen intensiv untersuchen.
Die im Kreistag vertretenen Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN stellen daher zu diesen Aspekten gemeinsam zu den o.g. Sitzungen den nachstehenden Antrag:
„Die Ausschüsse für Wirtschaft und Regionalentwicklung bzw. Umwelt, Landwirtschaft und Forsten empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Siegen-Wittgenstein untersucht bis zum 30.09.2012, ob die in seinem Eigentum liegenden Flächen, Anlagen und Gebäude für die Realisierung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien geeignet sind.
Der Landrat wird beauftragt, die dazu notwendigen Untersuchungen einzuleiten und in Abstimmung mit den im Einzelfall tangierten kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchzuführen. Im Ergebnis der Untersuchung, das bis zum 30.09.2012 vorzulegen ist, soll erkennbar sein, welche Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien auf welchen Flächen grundsätzlich möglich erscheinen und wie nach einer ersten Einschätzung die Wirtschaftlichkeit der realisierbar erscheinenden Anlagen zu bewerten ist. Ferner ist zu skizzieren, wie der Bau entsprechender Anlagen realisiert werden könnte und welche Rechts- und Organisationsformen dazu geeignet erscheinen.
Das Untersuchungsergebnis soll den Gremien eine Entscheidung darüber ermöglichen, welche aufgezeigten Möglichkeiten weiter zu verfolgen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sittler Helga Rock
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
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