BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Antrag auf Einrichtung eines örtlichen Jobcenterbeirates

Kreuztal, 04. Juni 2012

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

wir bitten Sie folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 22.06.2012 aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag fordert den Landrat auf – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter Kreis Siegen - Wittgenstein“ - unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ein örtlicher Beirat gem. §18d SGB II eingerichtet wird.

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass neben den im § 18d SGB II genannten Vertreterinnen und Vertreter auch alle Fraktionen im Kreistag beteiligt werden, ebenso mindesten eine Vertreterin / ein Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie eine fachkundige Vertreterin/ein fachkundiger Vertreter der Universität Siegen.

Begründung:

Das SGB II wurde Anfang 2011 reformiert und sieht u.a. in § 44b SGB II „gemeinsame Einrichtungen“ vor. Es hat im Kreis Siegen – Wittgenstein erstaunlich lange gedauert bis die gemeinsame Einrichtung mit dem Namen „Jobcenter Kreis Siegen - Wittgenstein“ am 24.10. 2011 in Form einer Vereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Siegen und dem Kreis Siegen Wittgenstein eingerichtet wurde.

Im § 18d SGB II ist die Einrichtung von örtlichen Beiräten vorgesehen, die von der Trägerversammlung zu berufen ist. (Siehe dazu auch §9 der Vereinbarung zwischen Agentur und Kreis.)

Nach ca. 1,5 Jahren mit dem neuen SGB II ist dieser Beirat noch immer nicht eingerichtet. Das heißt, die gesetzliche Vorlage ist nicht erfüllt. Deshalb muss hier umgehend gehandelt werden und wir fordern den Landrat auf tätig zu werden.

Es geht uns nicht nur um den formalen Gesichtspunkt, sonder auch darum, den Kreistag in die regionale Arbeitsmarktpolitik einzubinden. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Kreistag z. B. keine Informationen über die aktuellen Auswirkungen der Instrumentenreform erhält. So gehen - weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und Kommunalpolitik - sehr viele gewachsene Angebote zur Beschäftigungsförderung verloren mit erheblichen Auswirkungen für die Betroffenen (Langzeiterwerbslose) und für die Träger von entsprechenden Einrichtungen.

Die Bundespolitik sowie die Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit hat erhebliche regionale Auswirkungen – nur der Kreistag wird weder eingebunden noch informiert.

Zumindest über die Beratungsfunktion im Beirat wären die Informationen gesichert und im günstigsten Falle wäre sogar eine gewisse Steuerung möglich.

Ausgehend von den Erfahrungen bei der „Optionsbewerbung“ halten wir es für angebracht alle Kreistagsfraktionen in die Beiratstätigkeit mit einzubinden. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll mindestens eine Vertreterin/einen Vertreter der Städte und Gemeinden für den Beirat zu benennen und auch den entsprechenden Sachverstand von der Universität Siegen (Zentrum für Planung und Evaluation) einzubeziehen.

Insofern nimmt der Antrag auch Elemente des „Optionspapiers“ auf und erwartet vom Landrat, dass er diese Gesichtspunkte in der Trägerversammlung engagiert und nachhaltig vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock               gez. Horst Löwenberg          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin          stv. Fraktionssprecher           Fraktionsgeschäftsführerin

 





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