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Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege
Antrag für die JHA – Sitzung am 20.09.2012
Grundlagen:
Drucksache – Nr. 27/2011/ JHA 9.3.2011
Drucksache – Nr. 188/2011/ JHA 27.9.2011
Drucksache – Nr. 15/2012/ JHA 6.3.2012
Drucksache – Nr. 82/2012/ JHA 31.5.2012
Beschlussvorschlag:
Der JHA des Kreises Siegen - Wittgenstein beschließt,
Der JHA des Kreises Siegen-Wittgenstein beauftragt die Verwaltung,
Der JHA des Kreises Siegen-Wittgenstein ist überzeugt,
Ausgangslage:
Situation
Aufgrund der vorhanden Veröffentlichungen und den im JHA vorgelegten Planungsdaten besteht die Sorge, dass im Kreis Siegen – Wittgenstein der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2013/2014 für Kinder unter 3 Jahren nicht gewährleisten werden kann.
Auch besteht die Sorge, dass darüber hinaus zum Kindergartenjahr 2013/2014 auch nicht mehr der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die 3- 6-jährigen Kinder (bis zur Schulpflicht) garantiert werden kann.
Insoweit besteht die Notwendigkeit, die grundsätzliche Planung zu überdenken. Dabei darf das Ausbauprogramm für die unter 3-Jährigen nicht zu Lasten der Rechtsansprüche auf einen Kindergartenplatz der 3 - 6-Jährigen gehen.
Darüber hinaus vertreten die Antrag stellenden Fraktionen die Auffassung, dass das Ausbauprogramm des Kreises nicht nur durch die Pauschalen bzw. Zuschüsse des Landes NRW bzw. durch die Bundesmittel finanziert werden kann: Das gilt in besonderer Weise hinsichtlich der zu schaffenden Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahre, weil dafür keine zusätzlichen Mittel bereitstehen – weder auf Landes- noch auf Bundesebene.
Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind daher, soweit sie nicht durch die Träger erbracht werden, vom Kreis zu erbringen. Eingesetzt werden sollten hierfür u.a. die zusätzlich zu erwartenden Mittel aus dem Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
Die Steuerung und Umsetzung der Rechtsansprüche im Kindertageseinrichtungsbereich auf Kreisebene hängt sehr stark von dem Willen und der Bereitschaft der Träger von Kindertageseinrichtungen und der Städte und Gemeinden ab, kann aber nur erfolgreich sein, wenn der Kreis Siegen – Wittgenstein als verantwortlicher Träger die entsprechenden Rahmenregelungen dafür schafft. Ziel aber muss es dabei auch sein, dass im Kreisgebiet ein annähernd gleichmäßiger Ausbau erfolgt unter Beachtung der regionalen Besonderheiten.
Das Ausbauprogramm für Kinder unter 3 Jahren ist durch Förderung in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege umzusetzen. Insbesondere aus der Verwaltungsvorlage – Nr. 82/2012 / JHA 31.5.2012 - ist erkennbar, dass der Kreis dem Ausbau der Tagespflege einen besonderen Stellenwert beimisst. Aus der Vorlage wird jedoch nicht erkennbar, wie die benötigten 195 Tagespflegeplätze geschaffen werden können. Daraus ergibt sich die Antragstellung, hierzu ein Konzept zur Entwicklung der Tagespflege zu erarbeiten.
Petra Weskamp Horst Löwenberg
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