Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2015:
„Stand der Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz“
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt den Tagesordnungspunkt „Stand der Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufzunehmen und bittet in dem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- In § 3 (1) BKiSchG geht es um Aufbau und Weiterentwicklung flächendeckender Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen.
a) Wie wird der gegenseitigen Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum Rechnung getragen?
b) Wie werden strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung geklärt und Verfahren im Kinderschutz aufeinander abgestimmt?
- In § 3 (2) BKiSchG geht es darum, dass insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des XII. Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe in das Netzwerk einbezogen werden.
Wie wird das in den Regionen des Kreises Siegen-Wittgenstein praktisch umgesetzt?
- In § 3 (3) BKiSchG wird darauf hingewiesen, dass die im Netzwerk Beteiligten Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen sollen. Die verbindliche Zusammenarbeit soll durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden.
Wurden diese Vereinbarungen inzwischen festgelegt und wo sind sie einsehbar?
- In § 3 (4) BKiSchG geht es um die zeitlich befristete Bundesinitiative zur Unterstützung des Aus- und Aufbaus der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen.
Wie hoch ist der Förderbetrag, den der Kreis Siegen-Wittgenstein für diesen Zweck vom Bund erhalten hat und wofür wurden die Mittel eingesetzt?
- Im Bericht der Verwaltung wird im Hinblick auf die durchgeführten Netzwerkveranstaltungen vermerkt, dass neben Akteuren aus der Jugendarbeit auch die Schulen, die Schulsozialarbeit, die Tageseinrichtungen für Kinder etc. „sehr gut vertreten“ waren.
a) Wie hoch war die Zahl der Akteure und Institutionen in Relation zu der Zahl der Eingeladenen?
b) Was gedenken die Organisatoren zu tun, auch die betroffenen Institutionen und Akteure zu einer Mitwirkung im Netzwerk zu bewegen, die bislang nicht erreicht werden konnten?
- Frage zu gemeinsamen Standards und Instrumenten
a) Gibt es Instrumente zur Einschätzung des Risikos bei einer möglichen KWG, die den Akteuren und Institutionen zur Verfügung gestellt werden (Einschätzungsbögen und Dokumentationsbögen für die jeweilige Altersgruppe)?
b) Gibt es einen ausreichenden Pool von Familienhebammen auf die zurückgegriffen werden kann?
c) Wie viele Familienhebammen gibt es im Kreisgebiet?
d) Gibt es die Möglichkeit, sich mit Unterstützung des Kreises als Familienhebamme zusätzlich zu qualifizieren?
- Fragen zu Qualitätsstandards und Evaluation
a) Gibt es klar vereinbarte Verfahrenswege, -abläufe und –regeln zwischen den Akteuren und dem Jugendamt!
b) Gibt es bereits Bausteine einer Qualitätssicherung bzw. sollen diese entwickelt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Jochum i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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