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Dringlichkeitsantrag zum KiTa-Streik

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 33 Abs. 1, Satz 5 KrO, und § 2 Abs. 3 GO KT
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.15

„KiTa-Streik“

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt im Wege der Dringlichkeit zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02. Juni 2015 und zur Kreistagssitzung am 26. Juni 2015 den folgenden Antrag  in die Tagesordnung aufzunehmen:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Forderung nach einer Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst.
  2. Der Jugendhilfeausschuss appelliert an die Landes- und Bundesregierung den Kommunen/Trägern einen Ausgleich für Mehrkosten zu leisten, die durch eine verbesserte Tarifstruktur im Sozial- und Erziehungsdienst entstehen.
  3. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein appelliert sowohl an die Arbeitgebervertreter*innen als auch an die Arbeitnehmervertreter*innen unverzüglich in konstruktive Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel einer baldigen Einigung.
  4. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, den vom KiTa-Streik betroffenen Familien die Elternbeiträge anteilig der Schließungstage der Kindertagesstätten zurückzuzahlen.

    Die Rückzahlung des Beitrages erfolgt direkt nach Streikende, ohne dass es eines gesonderten Antrages der Betroffenen bedarf.
  1. Elternbeiträge zum Verpflegungsaufwand in Kindertagesstätten werden für die Zeit des Streiks an die von der Schließung betroffenen Familien zurückerstattet bzw. verrechnet.

           

Zu Punkt 4.:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten.  Nach § 1 (3) der Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen wird die Beitragspflicht durch Schließungszeiten der Einrichtung nicht berührt.

Von dem Streik sind ausschließlich die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft betroffen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind das die 12 Kitas und eine Großtagespflege der Stadt Kreuztal. Von dem Ergebnis der Tarifauseinandersetzung werden voraussichtlich auch die Erzieher*innen der Einrichtungen in anderer Trägerschaft profitieren. Die Lasten  dieser Tarifauseinandersetzung bekommen aber ausschließlich die Familien zu spüren, die ihre Kinder in einer kommunalen Einrichtung angemeldet haben.

Um eine Gleichbehandlung aller Familien, unabhängig von der Trägerschaft der Kita, in welcher sie ihre Kinder angemeldet haben, zu gewährleisten, beantragen wir eine Rückerstattung oder Verrechnung der KiTa-Beiträge auch ohne Rechtsanspruch.

                                                                        
Mit freundlichen Grüßen                                         

Gez. Günter Jochum                                                  i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin

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