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Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 33 Abs. 1, Satz 5 KrO, und § 2 Abs. 3 GO KT
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.15
„KiTa-Streik“
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt im Wege der Dringlichkeit zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02. Juni 2015 und zur Kreistagssitzung am 26. Juni 2015 den folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt 4.:
Der Kreis Siegen-Wittgenstein erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten. Nach § 1 (3) der Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen wird die Beitragspflicht durch Schließungszeiten der Einrichtung nicht berührt.
Von dem Streik sind ausschließlich die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft betroffen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind das die 12 Kitas und eine Großtagespflege der Stadt Kreuztal. Von dem Ergebnis der Tarifauseinandersetzung werden voraussichtlich auch die Erzieher*innen der Einrichtungen in anderer Trägerschaft profitieren. Die Lasten dieser Tarifauseinandersetzung bekommen aber ausschließlich die Familien zu spüren, die ihre Kinder in einer kommunalen Einrichtung angemeldet haben.
Um eine Gleichbehandlung aller Familien, unabhängig von der Trägerschaft der Kita, in welcher sie ihre Kinder angemeldet haben, zu gewährleisten, beantragen wir eine Rückerstattung oder Verrechnung der KiTa-Beiträge auch ohne Rechtsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Günter Jochum i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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