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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion stellt folgenden Antrag zum Top „Beteiligungsangelegenheiten: Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsflughafens Siegerland“ im Bau- und Verkehrsausschuss, Kreisausschuss und Kreistag:
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt,
Der Kreistag stimmt dem Design der geplanten Studie zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Verkehrsflughafens Siegerland in der in Drucksache 124/2015 vorgelegten Fassung nicht zu. Stattdessen beauftragt er die Kreisverwaltung eine Neukonzeption der Studie vorzunehmen, die eine faire und gleichmäßige Betrachtung der positiven und negativen Effekte des Flughafenbetriebs sicherstellt und insbesondere auf die in der Begründung genannten Aspekte eingeht. Aus Befangenheitsgründen ist außerdem sicherzustellen, dass die Kreisverwaltung und nicht die Siegerland-Flughafen GmbH die Studie in Auftrag gibt und betreut.
Begründung:
In der Kreistagssitzung am 26.06.2015 wurde nahezu einstimmig der Beschluss gefasst, für die weitere Bewertung des Siegerland-Flughafens ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, dass sowohl die positiven als auch die negativen Effekte des Flughafenbetriebs untersuchen sollte. Für die Erstellung dieses Untersuchungsprofils wurde ausdrücklich die Kreisverwaltung beauftragt. Dass dies nun dadurch konterkariert wurde, dass das Untersuchungsdesign offenkundig von der Geschäftsführung der Siegerland-Flughafen GmbH erstellt wurde, widerspricht dem Geist dieses Beschlusses und birgt im Übrigen auch die Gefahr einer Vorfestlegung auf die Untersuchungsergebnisse. Die Siegerland-Flughafen GmbH ist aus naheliegenden Gründen in dieser Frage befangen und hat dementsprechend keinen Anreiz, für ein neutrales Gutachtendesign zu sorgen.
Insbesondere erscheinen in dem Gutachtendesign folgende Aspekte kritikwürdig:
Dies macht deutlich, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens eine reine PR-Maßnahme für die Geschäftsführung des Siegerland-Flughafens darstellen würden. Angesichts der Tatsache, dass der Betrieb des Flughafens den Kreis Siegen-Wittgenstein mittelbar jährlich mit 1,6 Mio. Euro belastet, erscheint es wenig sinnvoll, noch mehr Geld für ein Gefälligkeitsgutachten auszugeben, das keinen Mehrwert für die politische Entscheidungsfindung hätte. Dementsprechend sollte ein Gutachten entweder nach fairen und objektiven Kriterien neu konzeptioniert werden oder hilfsweise von einer Beauftragung vollständig Abstand genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Jochum i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
[1] http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/mobilitaet/150804_bund_mobilitaet_ngo_luftverkehrskonzept.pdf
[2] z.B. http://library.fes.de/pdf-files/wiso/10826.pdf
Ergebnis der Beratung:
Die Studie soll nun durch den Kreistag selbst vergeben werden und auch das Design der Studie wird überarbeitet und erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Fraktionssitzungen der
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