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Siegerlandflughafen

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion stellt folgenden Antrag zum Top „Beteiligungsangelegenheiten: Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsflughafens Siegerland“ im Bau- und Verkehrsausschuss, Kreisausschuss und Kreistag:

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt,

Der Kreistag stimmt dem Design der geplanten Studie zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Verkehrsflughafens Siegerland in der in Drucksache 124/2015 vorgelegten Fassung nicht zu. Stattdessen beauftragt er die Kreisverwaltung eine Neukonzeption der Studie vorzunehmen, die eine faire und gleichmäßige Betrachtung der positiven und negativen Effekte des Flughafenbetriebs sicherstellt und insbesondere auf die in der Begründung genannten Aspekte eingeht. Aus Befangenheitsgründen ist außerdem sicherzustellen, dass die Kreisverwaltung und nicht die Siegerland-Flughafen GmbH die Studie in Auftrag gibt und betreut. 

 

Begründung:

In der Kreistagssitzung am 26.06.2015 wurde nahezu einstimmig der Beschluss gefasst, für die weitere Bewertung des Siegerland-Flughafens ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, dass sowohl die positiven als auch die negativen Effekte des Flughafenbetriebs untersuchen sollte. Für die Erstellung dieses Untersuchungsprofils wurde ausdrücklich die Kreisverwaltung beauftragt. Dass dies nun dadurch konterkariert wurde, dass das Untersuchungsdesign offenkundig von der Geschäftsführung der Siegerland-Flughafen GmbH erstellt wurde, widerspricht dem Geist dieses Beschlusses und birgt im Übrigen auch die Gefahr einer Vorfestlegung auf die Untersuchungsergebnisse. Die Siegerland-Flughafen GmbH ist aus naheliegenden Gründen in dieser Frage befangen und hat dementsprechend keinen Anreiz, für ein neutrales Gutachtendesign zu sorgen.

Insbesondere erscheinen in dem Gutachtendesign folgende Aspekte kritikwürdig:

  • Für eine aussagekräftige Einschätzung der Effekte des Flughafens als Arbeit- und Auftraggeber ist es bei weitem nicht ausreichend, (wie bei vielen derartigen Studien) lediglich die auf dem Gelände und im Umfeld des Flughafens angesiedelten Arbeitsplätze zu zählen und darauf aufbauend die Lohnsummen hochzurechnen. Die Erfassung und Bewertung der Arbeitsplätze muss sowohl quantitativ als auch qualitativ inklusive klarer Zuordnung zum Standort und zur Funktion als Flughafen erfolgen. Hierzu sollte vor allem folgende Leitfrage maßgebend sein: „Welche Arbeitsplätze würden wegfallen, wenn der Flughafen seinen Betrieb einstellen würde und welche Arbeitsplätze sind lediglich flughafenaffin“? Hierzu soll eine Befragung der relevanten Firmen zumindest in Form von standardisierten Fragebögen stattfinden.

  • Auch bei den katalytischen Effekten ist darauf zu achten, dass für die Quantifizierung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens nur diese Effekte betrachtet werden, die wegfallen würden, wenn der Flughafen seinen Betrieb einstellt.

  • Die Auswirkungen externer Kosten erscheinen bei diesem Gutachtendesign nicht angemessen berücksichtigt zu sein. Diese sind aber ein wesentlicher Punkt für die Bewertung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Flughafens und blieben bei vergangenen Gutachten regelmäßig unbeachtet. Bei einer Neukonzeption des Gutachtens ist deshalb auf sämtliche externen Kosten des Flughafenbetriebs einzugehen. Beispielhaft sind an dieser Stelle etwaige Gesundheitsschäden von Anwohnern sowie Auswirkungen auf in der Umgebung befindlichen ökologisch wertvollen Gebieten zu nennen.

  • Die Sekundärliteratur zu vorhandenen regionalwirtschaftlichen Untersuchungen anderer Flughäfen ist häufig von der Luftfahrtindustrie selbst in Auftrag gegeben worden und dementsprechend kann nicht immer Objektivität der Gutachten sichergestellt werden. Deshalb ist bei der Auswahl der Sekundärliteratur auch u.a. das Luftverkehrskonzept des BUND genauso zu berücksichtigen[1] wie kritischere Kommentare zu von der Luftverkehrswirtschaft in Auftrag gegebenen Gutachten und deren Methodik[2].

  • In dem Gutachtendesign findet sich keine entsprechende Fragestellung, welche volkswirtschaftlichen Mehrwerte durch eine etwaige Alternativnutzung der Flughafenfläche entstehen könnten, beispielsweise in Form von Gewerbegebieten. Für die Aussagekraft der Studie ist aber auch dieser Aspekt von wichtiger Bedeutung. Bei einer Neukonzeption ist dieser Punkt entsprechend mit aufzunehmen.

Dies macht deutlich, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens eine reine PR-Maßnahme für die Geschäftsführung des Siegerland-Flughafens darstellen würden. Angesichts der Tatsache, dass der Betrieb des Flughafens den Kreis Siegen-Wittgenstein mittelbar jährlich mit 1,6 Mio. Euro belastet, erscheint es wenig sinnvoll, noch mehr Geld für ein Gefälligkeitsgutachten auszugeben, das keinen Mehrwert für die politische Entscheidungsfindung hätte. Dementsprechend sollte ein Gutachten entweder nach fairen und objektiven Kriterien neu konzeptioniert werden oder hilfsweise von einer Beauftragung vollständig Abstand genommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                   
Günter Jochum                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                     Fraktionsgeschäftsführerin

 

[1]http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/mobilitaet/150804_bund_mobilitaet_ngo_luftverkehrskonzept.pdf

[2] z.B. http://library.fes.de/pdf-files/wiso/10826.pdf

Ergebnis der Beratung:
Die Studie soll nun durch den Kreistag selbst vergeben werden und auch das Design der Studie wird überarbeitet und erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Hier der Beschluss

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