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„Anpassung Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII“

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am 02.06.2016, des Ausschusses für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 15.06.16.

„Anpassung Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Integration und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Integration sowie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung beauftragen die Verwaltung, eine Vorschlag für die Anpassung der „Bearbeitungsrichtlinie des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Gewährung angemessener Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII“ zu erarbeiten, und den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

In den Bearbeitungsrichtlinien zu den Kosten für die Kaltmiete in Wohneinheiten mit guten energetischen Standards, sollen diese berücksichtigt werden. („Klima-Bonus“)

Begründung:

Für die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung nach SGB II und SGB XII sind die Kreise und Kreisfreien Städte zuständig. Seit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 sind die „Bearbeitungsrichtlinien des Kreises Siegen –Wittgenstein zur Gewährung angemessener Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII“ hinsichtlich der Kaltmiete nicht verändert worden.

Besonders für das Oberzentrum Siegen ist  eine Wohnung,  entsprechend der Richtlinien des Kreises von 5,- pro m² (Kaltmiete),  kaum noch zu finden. Die Mietpreishöhe im sozialen Wohnungsbau liegt bereits bei vielen Mietwohnungen in Siegen über 5,- €/m².  Für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII  stehen demnach noch nicht einmal alle Sozialwohnungen zur Verfügung.

Schon aus der Alltagserfahrung heraus wird man nachvollziehen können, dass die Wohnkosten innerhalb der letzten 11 Jahre (seit Einführung der „Hatz IV-Gesetze) gestiegen sind. Laut dem fünften LEG-Wohnungsmarktreport von 2014 wurde eine Mietpreissteigerung von 15 – 30% im Kreisgebiet im Zeitraum zwischen 2009 und 2014 festgestellt. Würde man 2005 als Ausgangspunkt zu Grunde legen, so wäre der Anstieg vermutlich noch höher.

Sollte nicht bald eine Anpassung der Kreisrichtlinien zu den Kosten der Unterkunft erfolgen, fürchten wir weitere Segregationsprozesse – und das ist weder sozial- noch bildungspolitisch sinnvoll. Die KdU-Problematik trifft neben den SGB II-Beziehern zunehmend auch ältere Menschen, deren Rente nicht ausreicht.   

Wünschenswert ist aus unserer Sicht bei den KdU-Richtlinien eine Art „goldener Zügel“ für Wohneinheiten mit energetisch gutem Standard einzufügen. Solche Wohnungen könnte man hinsichtlich des Kaltmietpreises aufwerten. (Bei niedrigen Heizkosten darf die Kaltmiete etwas höher liegen / „Klima-Bonus“) Diese Berechnungsmodelle für KdU gibt es schon in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

 
Mit freundlichen Grüßen                                                     
Günter Jochum                                                          i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                      Fraktionsgeschäftsführerin

 

 

Anlagen:         § 22 und § 22a SGB II

Bearbeitungsrichtlinien des Kreises

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