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„Vergabe Stromlieferung – Ausschreibung Ökostrom“
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 30. Juni 2017 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag / Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein macht von seiner Option zur Verlängerung des derzeit laufenden Stromliefervertrages keinen Gebrauch, sondern beschließt die Vergabe der Stromlieferstellen des Kreises Siegen-Wittgenstein zum 1.1.2019 neu auszuschreiben.
2. Der Kreistag beschließt für die nächste Stromausschreibung den Bezug von 100 % Ökostrom analog der unten genannten und vom Umweltbundesamt empfohlenen Kriterien.
3. Um dem „kurzfristigen“ Ziel des Maßnahmenteils des Klimaschutzkonzeptes bereits vor 2019 zu entsprechen, wird die Verwaltung darüber hinaus gebeten, zeitnah einen Vorschlag für einen Zukauf von Ökostrom-Zertifikaten (die den o.g. Kriterien entsprechen) zu unterbreiten.
Begründung:
Die Vergabe der Stromlieferung für die Lieferstellen des Kreises erfolgte im November 2015, für die Jahre 2016 – 2018, mit der Option auf Verlängerung bis Ende 2019.
Zu 1.
Laut Fachservice hätte Ökostrom ausgeschrieben werden können. Dies ist jedoch nicht erfolgt, obwohl der Kreis Siegen-Wittgenstein bereits 2014 im Rahmen seines integrierten Klimaschutzkonzeptes beschlossen hatte, den Anteil des Ökostroms zeitnah zu erhöhen (s. Maßnahmenteil des Kreises Siegen-Wittgenstein, Maßnahme E1 Ausbau der Ökostromanteile im Stromliefervertrag des Kreises, kurzfristig).
Des Weiteren ist dem integrierten Klimaschutzkonzept aber auch zu entnehmen (S. 178, 9.1.5 Handlungsfeld Versorgung, Entsorgung (E)), „dass Ökostrom explizit nur dann ausgeschrieben wird, wenn ein Beschluss des Kreisausschusses zur Tragung der Mehrkosten vorliegt und dass der FS 16 dies derzeit nicht anstrebte, da der Kreis ohnehin jährlich 200.000 € EEG-Umlage zur Finanzierung des Öko-Stroms zahlt.“
Die Erfahrung etlicher Kommunen hat aber gezeigt, dass oft keine oder nur geringe Mehrkosten durch die Umstellung auf Ökostrom entstanden sind. Aus unserer Sicht wären aber auch geringe Mehrkosten in Abwägung zum Umweltnutzen (CO2 Bilanz), insbesondere aber hinsichtlich der Ziele und Glaubwürdigkeit des kreiseigenen Klimaschutzkonzeptes, hinzunehmen.
Zum Thema Prüfinstrumente heißt es auf Seite 538 des Klimaschutzplanes:
Ökostrom für kommunale Liegenschaften
Indikator: Politische Handlungsgrundlage:
Beschluss Überprüfungsinstrument: Ausschreibungsverfahren
Daher bitten wir nun den entsprechenden Beschluss zu fassen, um zumindest rechtzeitig vor einer möglichen Verlängerung des laufenden Stromliefervertrages (mit konventionell erzeugtem Strom) handlungsfähig zu sein und damit ein weiteres Ziel des von uns beschlossenen Klimaschutzkonzeptes zu erreichen.
Zu 2.
Laut Aussage des Fachservice des Kreises in 2015 ist es darüber hinaus möglich „jederzeit“ auch nachträglich Ökostrom-Zertifikate anzukaufen. Im Rahmen der 2014 beschlossenen „kurzfristigen Umsetzung“ der Erhöhung des Ökostrom-Anteils, erbitten wir Vorschläge zur Umsetzung durch die Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher Fraktionsgeschäftsführerin
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