BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Erhalt der Mobilitätscard / Sozialticket

„Erhalt des Sozialtickets“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 15.12.2017 aufzunehmen:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag Siegen-Wittgenstein beauftragt die Verwaltung, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Weiterentwicklung von Ticketangeboten des ÖPNV, das Angebot eines Sozialtickets (in Siegen-Wittgenstein „Mobilitätscard“) vollumfänglich erhalten bleibt. Dafür bedarf es einer dauerhaft verlässlichen Finanzierung des Landes, in mindestens der bisherigen Förderhöhe von 40 Mio. € jährlich, über den 31.12.2017 hinaus.

Begründung:
Der Presse (WR, 15.11.17, „Land halbiert Mittel fürs Sozialticket“, Erklärung eines Spre-chers des NRW-Verkehrsministeriums) war zu entnehmen, dass die schwarz-gelbe Landesre-gierung NRW plant, den Zuschuss an die Verkehrsverbünde zum rabattierten Sozialticket, von aktuell 40 Millionen Euro auf 35 im Jahr 2018 und 20 Millionen Euro im Jahr 2019 zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, sich u.a. aus folgenden Gründen bei der Landesregierung für die Beibehaltung der bisherigen Förderung einzusetzen.

Das Sozialticket, welches Anfang 2013 unter der Bezeichnung „Mobilitätscard“ in Siegen-Wittgenstein und Olpe (ZWS) mit finanzieller Unterstützung des Landes eingeführt worden ist, hat vielen Nutzer*innen überhaupt erst einen Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr und damit eine stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Erwerben können dieses Ticket zum aktuellen Preis von 29,90 € ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld II nach SGB II, Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Zahl der Nutzer*innen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, überstieg zuletzt die bei der Einführung des Angebotes zu Grunde gelegten Zahlen deutlich und macht bereits jetzt den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel der Verkehrsverbünde notwendig. Eine Halbierung des Landeszuschusses könnte weder durch die Nutzer*innen noch durch die beteiligten Verkehrsverbünde, noch durch die Kreise und Kommunen auffangen werden. Der Wegfall des Sozialtickets würde nicht zuletzt auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben, da günstigere Wohnungsangebote außerhalb der Zentren für die Betroffenen schwerer erreichbar würden.

Das Sozialticket gehört zu einer Reihe sozialpolitisch wünschenswerten Ticketangeboten, die – unterschiedlich finanziert – auf besondere Lebenslagen eingehen, wie beispielsweise Tickets für Studierende und Auszubildende, Ticketangebote für Seniorinnen und Senioren oder Schülerinnen und Schüler.

Das Sozialticket ist insbesondere aber keineswegs nur aus sozialpolitischen Gründen unverzichtbar. Die Annahme, dass der ländliche Raum aufgrund seiner geringeren ÖPNV-Dichte deutlich geringer vom Sozialticket profitieren würde, hat sich gerade nicht bestätigt, da gerade hier die Regel-Tickets aufgrund der Entfernungen für die Nutzer*innen nahezu unerschwinglich sind. Damit würde auch der ländliche Raum durch den Wegfall des Angebotes in Konkurrenz zu den Ballungszentren überproportional geschwächt.

Vor dem Hintergrund, dass aktuell eine Familie mit 2 Kindern für die Hin- und Rückfahrt zwischen Bad Berleburg und Bahnhof Siegen für reguläre Tickets 60,80 € zahlen muss und das günstigste Angebot, ein Tagesticket für 5 Personen 31,80 € kostet, erklärt dramatisch die Notwendigkeit des Sozialtickets.

Daran wird deutlich: Auch unter dem Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes, s. Mobilitätskonzept des Kreises, ist das Sozialticket unverzichtbar, da das Auto ansonsten für viele Nutzer*innen wieder kostengünstiger als das Bus- und Bahnangebot würde.

Auch für die Verkehrsunternehmen im ZWS wären mit dem Wegfall des Sozialtickets erhebliche Fahrgastverluste und Einnahmeausfälle verbunden, da die bisherigen Kundinnen und Kunden nicht auf das normale Tarifangebot umsteigen können. Unsere Anstrengungen, mit neuen Ticketangeboten wie dem Schülerticket, aber auch der Mobilitätscard das ÖPNV-Angebot in unserem ländlichen Raum zu sichern, könnte durch die Halbierung der Landesmittel für das Sozialticket zunichte gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Rock            /   i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher   /  Fraktionsgeschäftsführerin

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