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„Fußgängerüberweg in Kreuztal-Eichen“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie aus aktuellem Anlass folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten Bau- und Verkehrsausschusses aufzunehmen:

Umsetzung des geplanten Fußgängerüberweg bei Thyssen-Krupp-Steel (TKS) in Kreuztal-Eichen im Rahmen der aktuellen Ausbaumaßnahme der B517 als „Schwerlastroute“, vor dem Hintergrund unseres „Handlungskonzeptes Multi-/Intermodalität“ im klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes des Kreises.

Begründung:

Wir halten eine zeitnahe Beratung zur Errichtung dieses Fußgängerüberwegs für geboten, da aktuell der Ausbau der B 517 geplant ist und der Fußgängerüberweg, im Zusammenhang mit der schon stattfindenden und zu fördernden intermodalen ÖPNV-Nutzung im Kreuztaler Norden, eine wesentlicher Baustein wäre.

Zur weiteren Erläuterung:
Im Bereich der Werkseinfahrt von TKS in Kreuztal-Eichen befindet sich an der B 517 (früher B 54) eine Bushaltestelle und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Haltepunkt der Regionalbahn Siegen-Hagen, bzw. Siegen-Essen. Diese sich gegenüberliegenden Haltepunkte von Bus und Bahn bilden eine (intermodale) Schnittstelle für viele Personen aus dem Kreuztaler Norden, die mit dem Bus bis zur Bus-Haltestelle TKS (Eichen) fahren, um von dort die wesentlich schnellere Bahnverbindung weiter nach Siegen zu nutzen.

Aber auch etliche Mitfahrer*innen steigen dort vom Auto in den Zug um und queren die Straße. Grundsätzlich wird der Bahnanschluss in Kreuztal Eichen auch als Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlage genutzt, die den Einzugsbereich der ÖPNV-Haltestelle deutlich vergrößert. Ebenso queren hier viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von TKS die B 517 weil sie mit der Bahn zu ihrem Arbeitsplatz fahren, oder weil sie vom Mitarbeiter Parkplatz, der auch auf der gegenüberliegenden Seite des Firmengeländes von TKS liegt, die B 517 queren müssen.

Die Bus-Bahnverbindung ist hier sehr eng getaktet, so dass beim Überqueren der B 517, unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse, die Bahn auf der gegenüberliegenden Seite oft nur schwer und gefährlich zu erreichen ist.

Im Zuge der aktuellen Ertüchtigung der B 517 in diesem Bereich, bietet es sich an, hier einen Fußgängerüberweg anzulegen, um ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen. Die Ertüchtigung der B 517 wird unter Leitung des Landesbetriebs Straßen NRW durchgeführt. Im Juni 2018 wurde der Landesbetrieb Straßen von der Verwaltung der Stadt Kreuztal auf das oben genannte Problem aufmerksam gemacht, mit der Bitte zu überprüfen, ob dort ein Fußgängerweg eingerichtet werden könne. Der Landesbetrieb Straßen kam dieser Bitte nach und legte zwei Planungsvorschläge vor, die beide einen Fußgängerüberweg mit Lichtzeichenanlage vorsahen. (siehe Anlage)

Nach neuster Planung des Landesbetriebs Straßen ist aber nur noch eine Fußgängerquerungshilfe an dieser Stelle vorgesehen, die grundsätzlich dem Autoverkehr die Vorfahrt einräumt. Aktuell heißt es, „Man wolle aber ein „Leerrohr“ unter dem neu anzulegenden Straßenbett verlegen, um ggf. später einen Fußgängerüberweg mit Lichtzeichenanlage dort einrichten zu können.“

Da so weder eine wesentliche Verbesserung hinsichtlich einer sicheren und schnellen Straßenüberquerung gegeben ist, noch das mit dem Mobilitätskonzept verfolgte Handlungskonzept zur Förderung der intermodalen Mobilität umzusetzen ist, sehen wir dringlichen Handlungsbedarf vor der Umsetzung der Baumaßnahmen. Daher regen wir an zu beschließen, den Landesbetrieb Straßen dazu aufzufordern, seine eigene Planung, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der genannten Stelle, einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Rock, Fraktionssprecher
Anke Hoppe-Hoffmann,Fraktionsgeschäftsführerin

Anlage: Ansicht Haltestellen und Abbildung 12 verknüpfte Mobilität, S 47 Mobilitätskonzept 2
Die Lage von Bahnhaltepunkt, Bushaltestellen und Tunnel

Abbildung intermodaler Haltepunkt

Planentwürfe Landesbetrieb Straße
TKS.Var1.pdf und
TKS.Var2.pdf

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