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„Deine Karte SiWi“: Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Integration am 04.06.2020, des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2020 und des Kreistages am 19.06.2020 aufzunehmen:

„Deine Karte SiWi“: Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Beschlussvorschlag / Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Kreistag möge nach den Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Soziales und Integration beschließen:

Die Prüfung der Einführung eines digitalen Karten-Abrechnungssystems für die niederschwellige Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II, um den anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden durch den verbesserten Leistungszugang, eine soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

Begründung:
Seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaket im Januar 2011, sind in ganz Deutschland lt. Kurzexpertise Nr. 4/2018 paritätische Forschungsstelle nur 15 % der Leistungen abgerufen worden. Dabei bildet der Kreis Siegen-Wittgenstein mit nur 1,4 % Abrufungsquote das bundesweite Schlusslicht.

Diese von der Bundesregierung eingeführten Leistungen dienen dazu, den bedürftigen jungen Menschen mehr Chancen zur Teilnahme an Bildung, Sport und Kultur zu gewährleisten. Diesem Anspruch wird das bisherige System in Siegen Wittgenstein in keinster Weise gerecht.

Wie regionale Vergleiche der Daten offenbaren, ist die Inanspruchnahme der Leistungen von der niedrigschwelligen Gestaltung abhängig. Sie muss bekannt und einfach nutzbar sein. Die stigmatisierenden Umstände bei der jetzt üblichen Praxis der Beantragung und Abrechnung erschweren ebenfalls das Beantragen der Leistungen. Sowohl die Offenbarung der eigenen prekären Umstände als auch die bürokratische Handhabung verhindern, dass eine soziokulturelle Teilhabe der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen möglich ist.

Die Stadt Hamm, die als Best-Practice-Stadt gilt, hat mit der Einführung der „YouCardHamm “ eine einfache, unbürokratische und praktische Abrechnungslösung für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket entwickelt und kann eine Abrufungsquote von 91,3 % verzeichnen.

Es muss Ziel sein, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch wirklich von den Anspruchsberechtigten genutzt wird. Dies muss ohne stigmatisierende und bürokratische Beantragung erfolgen, so dass die Unterstützung da ankommt, wo sie dringend benötigt wird: Nämlich bei den Kindern und Jugendlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin


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