BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

„Kostenermittlung und anteilige Kostenübernahme für die "Beratungsangebote für hörgeschädigte und gehörlose Menschen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe““

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Integration am 17.09.20, sowie des Kreisausschusses und des Kreistages am 02.10.2020 aufzunehmen:

Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt / der Kreistag beschließt:

a) Die Verwaltung möge - neben der Vorstellung der Bestands- und Bedarfsanalyse - auch schon eine detaillierte und mit dem Kreis Olpe abgestimmte Kostenaufstellung für die Beratungsangebote für hörgeschädigte und gehörlose Menschen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe vorlegen.

b) Um die Beratung durchgängig zu sichern und die Stelle rechtzeitig ausschreiben zu können, empfiehlt der Sozialausschuss / beschließt der Kreistag die Übernahme der ermittelten Koten.

Begründung:

Der Ausschuss für Soziales und Integration hat am 04.06.2020 beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Sozialplanung einen Bericht über die finanzielle und fachli-che Situation der Beratungsangebote für hörgeschädigte und gehörlose Menschen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe zu erstellen. Hierbei sind die unterschiedlichen Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen, um ein mögliches weiteres Vorgehen zu besprechen. Eine Bestands- und Bedarfsanalyse soll durchgeführt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration vorgestellt werden.“ Drucksache 129/2020 1. Ergänzung

In der Zwischenzeit hat ein Abstimmungsgespräch zwischen den Kreisen und der Diakonie stattgefunden und die Kosten für die Fortführung der halben Vollzeitstelle sind benannt. Da der Stelleninhaber Ende des Jahres in den Ruhestand verabschiedet wird und erst nach der finanziellen Klärung eine Stellennachfolge ausgeschrieben werden kann, muss nun zügig gehandelt werden. Daher sollte, neben der Bestands- und Bedarfsanalyse, auch die konkrete finanzielle Kostenaufstellung für die beiden Kreisverwaltungen in der kommenden Ausschusssitzung aufgelistet werden. So kann nach einem positiven Beschluss von Sozialausschuss und Kreistag schon zügig mit der Stellenausschreibung begonnen werden, ohne dass dies - besonders durch die Neusortierung durch die Kommunalwahl und Neubildung der Ausschüsse - zu Lasten der Betroffenen geht.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin, Fraktionssprecherin
Anke Hoppe-Hoffmann, Fraktionsgeschäftsführerin

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