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„Sachstand Klimaschutzziele“ des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Kreises Siegen-Wittgenstein

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des kommenden Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft am 17.06.2021 aufzunehmen:

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt zum III. Quartal dieses Jahres einen detaillierten und mit konkreten Zielen versehenen Umsetzungsplan für alle Maßnahmen der Klimaentscheidungen vorzulegen. Dabei sollten die CO2-Emissonen, die finanziellen Mittel und die benötigten Planstellen dargestellt und die bereits umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Begründung:

Der Kreistag hat am 27.03.2015 ein Klimaschutz-Controlling beschlossen, wobei das Monitoring der CO2-Bilanzen alle zwei Jahre erfolgen sollte. Ein Bericht zu der Entwicklung der Treibhausgasemissionen erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Regionalentwicklung am 17.06.20.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft am 04.03.21 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass zu Beginn des Jahres 2021 eine Umstellung der Bilanzierungssoftware von Ecospeed-Region auf den Klimaschutzplaner erfolgt ist. Ebenfalls wurde die Nachhaltigkeitsstrategie des Kreis Siegen-Wittgenstein vorgelegt aus dem einige operative Ziele einzelner Bereiche hervorgehen. Jedoch fehlt es an konkreten Terminierungen, bis wann in welchen Bereichen wie viel Treibhausgasemissionen reduziert sein werden und inwiefern die bereits umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen greifen.

Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz am 29.04.21 als verfassungswidrig erklärte[1], woraufhin die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz überarbeitet hat und die Treibhausgasneutralität nun bis 2045[2] erreichen möchte, ist das integrierte Klimaschutzkonzept des Kreis Siegen-Wittgenstein von 2014 zu hinterfragen.

Zur Erreichung der bundesweiten Ziele ist auch das kommunale Engagement notwendig, weshalb ein genauer und aktueller Umsetzungsplan vorliegen sollte.

Da das nächste Energieteamtreffen im Rahmen des European Energy Award für den Juni vorgesehen ist, sollte die, wie in unserem beschlossenen Klimaschutzkonzept vorgesehene Evaluierung der Klimaschutzmaßnahmen, somit auch möglich sein und daher unbedingt erfolgen.

Unser Antrag würde auch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe bei seinem Ziel, eine Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, unterstützen und eine bessere Planungssicherheit bieten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Berlin                                                       
Fraktionssprecherin


[1] Bundesverfassungsgericht (2021): Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. In: bundesverfassungsgericht.de URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html (Zugriff: 10.05.2021).      

[2] Bundesregierung (2021): Generationenvertrag für das Klima. In: bundesregierung.de.  URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672 (Zugriff: 16.05.21).

 



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