„JobTicket allen Beschäftigten in Unternehmen und Behörden ermöglichen!“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie folgenden Antrag gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur am 14.09.2022 aufzunehmen:

„JobTicket allen Beschäftigten in Unternehmen und Behörden ermöglichen!“

BESCHLUSSENTWURF / Der Ausschusses für Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur und der Kreistag mögen beschließen:

Kreisverwaltung, ZWS und VWS werden gebeten, einen Lösungsvorschlag zur Inanspruchnahme des JobTickets durch MitarbeiterInnen kleinerer Unternehmen vorzulegen.

BEGRÜNDUNG

Das 9-Euro-Ticket wird derzeit verstärkt von der Bevölkerung als Alternative zum Auto gekauft und genutzt. Die Bahn berichtete bereits über eine „positive Bilanz zum 9-Euro-Ticket„ (SZ, 21.06.2022). Der Preis scheint hier der Anreiz zu sein, vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV umzusteigen. Wissend, dass an manchen Stellen die Anbindung holprig ist, wird dies jedoch angenommen.

Aber wie geht es weiter? Mit welchen Tickets können die jetzigen ÖPNV-NutzerInnen ab September im Kreis Siegen-Wittgenstein fahren? Neben dem Schülerticket, dem Sozialticket und dem Seniorenticket wird im Westfalen Süd auch das JobTicket für Unternehmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts angeboten. Dieses JobTicket, ein wesentlich preiswertere Variante mit großzügigem Einzugsgebiet, wird darüber hinaus oft noch von den Unternehmen bezuschusst. Jedoch steht das JobTickets nur Unternehmen sowie Behörden mit mindestens 20 Abnehmenden zur Verfügung. Unter 20 bietet sich die Möglichkeit an, sich mit einem anderen Unternehmen oder einer Behörde zu einer Bezugsgemeinschaft zusammenzuschließen.

Doch die Suche nach anderen Bezugsgemeinschaften wird auch dadurch erschwert, dass es keine öffentliche Plattform oder Austauschmöglichkeit interessierter Unternehmen oder Behörden gibt. Ein Dachverband, vgl. Kölner Verkehrsbetriebe, die ZWS, die VWS oder die Kammern etc. könnten an dieser Stelle in die Problematik eingreifen und die Abwicklung des Ticket-Managements als Servicestelle für die Unternehmen und Behörden übernehmen. Des Weiteren sollte eine Reduzierung der Mindestabnahmemenge erfolgen. So hat z.B. der Kreis Coesfeld auf das positive Feedback zum 9-Euro-Ticket reagiert und senkt die Mindestabnahmemenge bei JobTickets für Betriebe vom 01. August an. Statt wie bisher 20, gilt ab August eine Mindestabnahmemenge von 5 Tickets.

Ein Zusammenspiel eines koordinierenden Dachverbandes sowie einer Senkung der Mindestabnahmemenge würde den gesamten Ticketverkauf, für große als auch kleine Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen, attraktiver gestalten. Ein vereinfachter Zugang für alle würde die Ticketverkäufe stark anheben. Denn schließlich sollte das Bestreben aller sein, möglichst viele Tickets verkaufen zu können und das Angebot für Mitarbeiter*innen aller Unternehmen zu öffnen.  

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Börger
Fraktionssprecher



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