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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
wir bitten Sie folgenden Antrag (Bezug: Drucksachen 103/2022 und 104/2022 aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bau und Digitalentwicklung vom 19.05.2022) in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Bau und Digitalentwicklung am 15.09.22 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag / der Ausschusses für Finanzen, Bau und Digitalentwicklung möge beschließen:
Die Planungen zur Erstellung der Rettungswache in Bad Laasphe werden dahingehend überprüft und zu verändert, dass die vorhandenen Bäume in der Böschung der Lindenstraße, die unmittelbar vor den zu erstellenden Büro- und Mannschaftsräumen liegen, erhalten bleiben können. Diese Prüfung und teilweise Neufassung der Planung eines kleinen Teils des Bauvorhabens soll umgehend erfolgen, bevor im Rahmen der anlaufenden Bauarbeiten vor Ort durch vorzeitige Fällung der Bäume („Baufeldräumung“) im negativen Sinne „Fakten geschaffen“ werden!
Begründung:
Aus den genannten Drucksachen geht nicht eindeutig hervor, wie mit dem alten Baumbestand, der entlang der neu zu erstellenden Rettungswache vorhanden ist, umgegangen werden soll. Nach einem Treffen mit dem Kreis-Immobilienmanagement und Anwohnern vor Ort gehen letztere davon aus, dass alle dort bisher vorhandenen Bäume gefällt werden sollen.
Hiermit sind Anwohner nicht einverstanden und haben sich an die Grünen in Bad Laasphe und auf Kreisebene gewandt. Nach einer neuerlichen Ortsbesichtigung unsererseits mit Anwohnern scheint folgende Regelung umsetzbar:
Völlig unstrittig ist, dass für die Zuwegung von Fahrzeugen der Rettungswache auch Bäume gefällt werden müssen. - Unnötig erscheint dies jedoch entlang dem Teil der Gebäudefront, wo dieser Rettungswachenfahrzeugverkehr auf dem Gelände selbst nicht stattfinden wird, nämlich vor den Büro-, Mannschafts- und sonstigen Funktionsräumen im Mittelteil der geplanten Anlage. Hier dürften mindestens vier, evtl. sogar fünf bis sechs Bäume zu erhalten sein, ohne dass dadurch die Funktion der Rettungswache beeinträchtigt werden würde.
Auch Argumente, ein Baufundament müsse bis an die in einer Böschung stehenden Bäume heranreichen und deren Wurzelwerk könnte dann beschädigt werden, überzeugt keineswegs. Selbst wenn diese Nähe von Fundament und Bäumen tendenziell erreicht werden sollte, könnte nach Angaben von Fachleuten das Wurzelwerk der Bäume angemessen geschützt werden.
Weiterhin erscheint es uns widersinnig und fachlich nicht nachvollziehbar, wenn einerseits in den beiden Vorlagen durchaus angemessen auf die Klimarelevanz des Neubaus eingegangen wird bis hin zur Überlegung, sogar „die Anbringung einer Fassadenbegrünung an einem Teil des Gebäudes „prüfen“ zu wollen – aber gleichzeitig mit keinem Wort auf die Klimarelevanz und Schutzbedürftigkeit des alten Baumbestands einzugehen
Es handelt sich um eine alte, schöne Baumreihe im Sinne einer „halbseitigen Allee“, die neben den ökologischen und klimatischen Aspekten auch ortsbildprägend ist und einen wesentlichen Teil des Wohnwerts für die anliegenden Hausbesitzer und Mieter ausmacht.
Wir teilen die Auffassung der Anwohner, dass diese Linden - wenigstens in Teilen - unbedingt erhalten werden sollten. Daher stellen wir hiermit diesen Antrag!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher
Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
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