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„Umsetzung Radverkehrskonzept Kreis Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

wir bitten Sie den Antrag „Vordringliche Umsetzung der im Erläuterungsbericht zum Radverkehrskonzept Kreis Siegen- Wittgenstein (09/2021) empfohlenen Maßnahmen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag:

  1. Die im Maßnahmenkataster des Erläuterungsbericht zum Radverkehrskonzept genannten Maßnahmen der Stufen I + II nach Maßgabe vorzuziehen und beschleunigt umzusetzen.
  2. Eine in diesem Zusammenhang höhere Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt des Kreis Siegen- Wittgenstein, gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG) des Landes Nordrhein- Westfalen (25% im Modal- Split), auf Dauer zu sichern.
  3. Fördermaßnahmen entsprechend §3 FaNaG laufend zu prüfen und Fördergelder zu beantragen.

Begründung:

Für den Kreis Siegen- Wittgenstein ist es erklärtes Ziel eine „signifikante Verbesserung des Radverkehrs zu erreichen und möglichst schnell gegenüber anderen Kreisen aufzuholen“ (Erläuterungsbericht Radverkehrskonzept).

Im Radverkehrskonzept wurde seinerzeit ein Radverkehrsanteil von 10% bis 2030 als erstrebenswert formuliert.

In der Präambel des FaNaG wird der Radverkehrsanteil auf 25% im Modal- Split postuliert.

Im aktuellen Haushaltsentwurf des Kreis Siegen- Wittgenstein für das Jahr 2023 ist jedoch lediglich ein Anteil von etwa 4% vorgesehen (400 TEUR / 10.026 TEUR).

Weder das FaNaG noch die eigenen Ziele des Kreises werden mit diesem Entwurf gebührend beachtet.

Der Entwurf ist dahingehend anzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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