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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 08.03.2023 aufzunehmen:
„Information des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Bevölkerungsschutz zum Krankenhausplan NRW“
Begründung:
„Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen“!
Dieser Leitsatz drückt die Intention und das Ziel des neuen Krankenhausplans NRW und seine Umsetzung aus.
Es geht dabei um eine verlässliche und hochwertige Krankenhausversorgung für die Menschen in unserem Bundesland – in den Ballungsräumen ebenso wie in den ländlichen Regionen.
Festlegungen für die einzelnen Krankenhäuser enthält dieser Plan allerdings nicht.
Der Einstieg in die neue Krankenhausplanung wurde bewusst als ein lernendes System gestaltet.
Er stellt die Instrumente für eine gestaltende Krankenhausplanung bereit, die es dem Land ermöglicht, die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken.
Seit Herbst 2022 laufen in ganz NRW regionale Verfahren ab, durch die gemeinsam mit allen regional Beteiligten die Krankenhauslandschaft neu geplant wird.
Die Bezirksregierungen wurden am 17. Oktober 2022 mit einem Erlass zu Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte für alle Regionen und Leistungsgruppen aufgefordert. Und am 17. November 2022 wurden die Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte gestartet.
Über den Fortgang und die Entwicklung des Planungsprozesses sollten die politischen Gremien des Kreises regelmäßig informiert werden. Deshalb beantragen wir, den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bevölkerungsschutz in der nächsten Sitzung über die wichtigsten Inhalte der Krankenhausplanung NRW zu informieren und sicherzustellen, dass der Ausschuss fortlaufend Kenntnis über die bisherigen und geplanten Umsetzungsschritte erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher
Fraktionssitzungen der
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