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"Renaturierung von Feuchtgebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Siegen-Wittgenstein stellt folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft und zum Kreistag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag Siegen-Wittgenstein anerkennt die ökologische Bedeutung von Feuchtgebieten für Artenvielfalt, Natur- und Klimaschutz und prüft die Möglichkeiten von deren Schaffung bzw. Renaturierung im Kreisgebiet. - Hierbei soll auch berücksichtigt werden, ob Unterlagen der früheren Siegener Wiesenbauschule noch zugänglich sind, aus denen ggf. Informationen über frühere Zustände von Feuchtgebieten im Kreisgebiet entnommen werden können.
  2. Da es sich bei der Wiedervernässung von Flächen um ein noch vglw. wenig bearbeitetes Themengebiet handelt, sollen erste Kriterien für die Identifikation möglicherweise geeigneter Flächen von der Umweltverwaltung selbst vorläufig entwickelt, benannt und angewendet werden (Charakter eines Pilotprojekts). Es sollen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Biologische Station geklärt und möglichst einbezogen werden.
  3. Als ausdrücklicher Teil dieses Antrags soll von vornherein berücksichtigt werden, dass unterschieden wird zwischen evtl. Flächen, welche für Landwirte von existentieller Bedeutung sind und die dann nicht einbezogen werden sollen und solchen, die unter landwirtschaftlich-produktiven Gesichtspunkten als Flächen „minderer Güte“ einzuschätzen sind. Es soll um die freiwillige Beteiligung von Landwirten geworben werden. Es sollen Gelder für den evtl. Ankauf von Flächen bzw. die Entschädigung von Landwirten vorgesehen werden. - Weiter soll zwingend berücksichtigt werden, dass bei Fließgewässer-nahen Feuchtgebieten (Au- und Feuchtwiesen) deren weitere Wasseraufnahmefunktion bei Hochwassergefährdung nicht beeinträchtigt wird.
  4. Im positiven Fall der Identifikation von Flächen, die für eine Vernässung bzw.  Wiedervernässung in Frage kommen, beschreibt die Kreisverwaltung ein erstes Konzept über ein koordiniertes kurz-, mittel- und langfristiges Vorgehen. Darin sollen möglichst auch erste konkrete Umsetzungsprojekte vorgeschlagen werden.
  5. Ebenfalls soll eingeschätzt werden, ob und in welchem Umfang der Einsatz von sog. Ersatzgeldern für (Wieder-) Vernässungsprojekte im Kreisgebiet und deren Pflege möglich ist bzw. sein wird.

Begründung:

Gerade erst war am 2. Februar der internationale Welttag der Feuchtgebiete. An diesem Tag wurde 1997 in Ramsar (Iran) ein Internationales Schutzabkommen beschlossen. Feuchtgebiet ist ein vglw. offener und schwer abzugrenzender Begriff. Darunter gefasst werden in der Regel auch Hoch- und Niedermoore; im Kreisgebiet sind vorhanden neben einem für Südwestfalen einzigartigen Hochmoor in Erndtebrück auch noch diverse Niedermoore. Auf deren Schutz zielt die jüngst erlassene „Moorstrategie der Bundesregierung“ vom 10.11.2022 (BT-Drucksache 20/4427), diese sollen aber nicht im Zentrum dieses Antrags stehen.

Eher wird hier als Ausgangspunkt von Planungen und Maßnahmen zu denken sein an feuchte bzw. sumpfige Wiesen, die Umgebung flacher Tümpel und Teiche, zeitweise nasse Gebiete, wie sie beispielsweise bereits im Feuchtbiotop in der Nähe des Rösper Weihers einbezogen sind. Auch solchen Flächen wird hohe ökologische Bedeutung beizumessen sein: in ihrer Funktion als Wasserspeicher können sie große Mengen Wasser aufnehmen und langsam und zeitversetzt wieder abgeben. Sie können als Kohlenstoff-, Schadstoff- und Nährstoffsenke dienen und haben dann Filterfunktion für das Grundwasser. Sie sind vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, die wasserreiche Gebiete benötigen. - Auch der NRW Landesbetrieb Wald und Holz beschäftigt sich in mehreren Projekten mit der „Erhaltung nasser Lebensräume“.

Grundsätzlich wird zu berücksichtigen sein, ob und inwiefern die aktuell erheblich zugenommenen, abgeholzten Wald-Kalamitätsflächen der Region in diesem Zusammenhang der Suche nach ggf. erstmals, vor allem aber wieder erneut zu vernässenden Flächen im Kreisgebiet Auswirkungen haben können. - Insgesamt werden die hier aufgeworfenen Fragen als ein Themengebiet angesehen, in dem der Kreativität einer Umweltverwaltung möglichst keine Grenzen gesetzt sein sollten. Die Umweltverwaltung dürfte in einigem Umfang auf bei ihr selbst vorhandene Karten und Pläne zurückgreifen können, insbesondere wohl auf die Landschaftspläne für die Kommunen. (Quellen: BT-Drucksache 20/4427, wald-und-holz-nrw.de, Landschaftspläne der Kreiskommunen, Wikipedia).

Zum anderen ging jüngst durch die Presse die Meldung, dass über 700.000 Euro sog. Ersatzgelder bereits jetzt beim Kreis Siegen-Wittgenstein vorhanden sind; nach Erstellung weiterer Windräder im Kreisgebiet wird diese Summe anwachsen auf über 4 Millionen Euro. - Es bestehen bereits jetzt erhebliche Probleme, diese Gelder – gemäß den dafür bestehenden Vorschriften – sinnvoll einzusetzen. Kurzfristig könnten nach Vorstellungen der Grünen aus diesen Geldern ggf. zunächst Recherche- und Untersuchungsprojekte zum Thema mitfinanziert werden, mittelfristig die Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen selbst. Angesichts der begrenzten personellen Ressourcen der Unteren Naturschutzbehörde (insbesondere auch beim „Pflegetrupp“) ist es bedauerlich, dass aus Ersatzgeldern keine regulären Stellen geschaffen werden dürfen. Daher sind umso zwingender die Möglichkeiten des Einbezugs externer Dienstleister (z.B. Firmen des Garten- und Landschaftsbaus, hiesige Landwirte) zu prüfen, deren Beauftragung aus Ersatzgeldern möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich                                                         Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecher                                                                  Fraktionsgeschäftsführerin



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