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Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
der Kreis Siegen Wittgenstein hat in der Kreistagssitzung vom 25.09.2015 beschlossen, gem. § 7 Abs. 1 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) regelmäßig eine Pflegebedarfsplanung für das Kreisgebiet zu erstellen.
Diese umfasst neben der Bestandsaufnahme der Angebote die Feststellung, ob qualitativ oder quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Die bisher erstellten Bedarfsplanungen des Kreises liefern eine Fülle von Datenmaterial, u.a. zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreisgebiet aufgrund der demographischen Entwicklung. Außerdem vermitteln sie ein umfassendes Bild über die bestehenden Angebote in den jeweiligen Sozialräumen. Diese Daten sind wichtig, um weitere Planungsschritte vornehmen zu können.
Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften macht allerdings die Absicht des "Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW)" zunichte.
Dagegen häufen sich die Hilferufe aus Klinken, Altenpflegepflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, weil Dienste nicht mehr abgedeckt werden können und keine Aussicht auf Verbesserung der Situation besteht.
Die Qualität der Arbeit leidet, wenn Pflegefachkräfte chronisch überlastet sind. Viele von ihnen sind dauerhaft unzufrieden, werden krank und steigen aus dem Pflegeberuf aus, was die Mangelsituation weiter verschärft. Stationen von Krankhäusern schließen, Plätze in der Altenpflege werden nicht mehr belegt, ambulante Pflegedienste sind von Schließungen bedroht.
Die Folge ist, dass eine zunehmend größer werdende Anzahl von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, nicht mehr versorgt werden.
Die Initiative des Kreises Siegen-Wittgenstein, eine internationale Pflegeschule einzurichten ist zu begrüßen, aber angesichts des Ausmaßes des Fachkräftemangels nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Der Faktor "Mitarbeitermangel" muss in allen Planungsprozessen maßgeblich mitgedacht werden. Für die Pflegebedarfsplanung des Kreises bedeutet das, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Pflegebedürftigkeit bei gleichzeitig abnehmender Anzahl von pflegenden Personen die Sicherung von bestehenden Angeboten eine zentrale Aufgabe wird. Gleichzeitig müssen neue und alternative Lösungen entwickelt werden, die die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Menschen zum Ziel haben.
Der Siebte Bericht der Altenberichtskommission der Bundesregierung, der unter der Überschrift „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ steht, kann dabei wichtige Impulse liefern.
Deshalb stellen Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag – der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz möge beschließen:
Bildung eines "Krisenstabes" zum Mitarbeitermangel in den Pflegebereichen. Dieser soll die Aufgabe haben, Maßnahmen zu entwickeln, dem zunehmenden Versorgungsnotstand von alten, behinderten und benachteiligten Menschen entgegenzuwirken. Es wäre zu ermitteln, in welchen Regionen des Kreisgebietes Versorgungslücken am gravierendsten sind. Akteure außerhalb des professionellen Systems, die bereit sind, Mitverantwortung zu übernehmen, müssen gewonnen werden. Die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in den Mittelpunkt rücken. Dazu gehört es u.a. Netzwerke zu schaffen, kirchliche Institutionen, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste und
-einrichtungen, Arbeitsagentur und Jobcenter mit einzubeziehen sowie Ansprech-partnerInnen vor Ort zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher
Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
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