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„Finanzierung und Einsatz der Schulbegleitungen gemäß § 35a SGB VIII“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

wir bitten Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.

Beschlussvorschlag / Der Ausschuss möge beschließen:

Die pauschale Begrenzung der neu eingerichteten Schulbegleitungen auf maximal 15 Wochenstunden und die Dienstanweisung zur intensiven Prüfung samt besonderer Begründung der bestehenden Schulbegleitungen werden mit sofortiger Wirkung zurückgenommen.

Begründung:

In einem Schreiben des Jugendamtes der Kreises Siegen-Wittgenstein vom 7. Juli 2023 an die Träger von ambulanten Leistungen gemäß § 35a SGB VIII (Invema, Brücke Südwestfalen, Jetzt gGmbH, Malteser und DiG) zum Thema „Änderung des Gewährungsumfangs bei Schulbegleitungen“ teilte die Jugendamtsleiterin Frau Anissa Mahmood den Trägern mit, dass ab dem 15.7.2023 der Umfang von neu einsetzenden Schulbegleitungen auf maximal 15 Stunden reduziert werden muss und das auch bestehende Schulbegleitungen hinsichtlich einer Reduktion auf 15 Stunden intensiv geprüft werden sollen.

Auch wenn hier darauf hingewiesen wird, dass gut begründete Ausnahmefälle genehmigt werden können, wird dieses Vorgehen in der Praxis auf eine faktische „Deckelung“ auf 15 Wochenstunden hinauslaufen.

Diese pauschale „Deckelung“ des Hilfeanspruchs, wie von der Jugendamtsleiterin Frau Mahmood angeordnet, widerspricht dem im Gesetz (SGB VIII und IX) verankerten Rechtsanspruch auf eine individuelle Hilfeplanung und Bedarfsfeststellung und schadet letztendlich und vor allem den von den Kürzungen betroffenen Schülerinnen und Schülern. Die im Schreiben des Jugendamtes angeführten Begründungen erscheinen bzgl. der schulischen Bemühungen zur Umsetzung des Menschenrechts Inklusion und der Expertise um (inklusive) Schulentwicklung nicht nachvollziehbar und laufen diesen zuwider.

Viele Schulen im Kreisgebiet leisten trotz teils widriger und sich verschärfender Bedingungen in Bezug auf personelle, finanzielle und räumliche Ressourcen eine hervorragende Inklusionsarbeit. Die Schulen und vor allem die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sind hierbei auf das Engagement und das gute Zusammenspiel von Regellehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und den sogenannten Inklusionskräften (kurz I-Kräfte) angewiesen. Manchen der betroffenen Schülerinnen und Schülern reicht hierbei eine partielle Unterstützung durch eine I-Kraft, andere Kinder und Jugendliche sind zeitweise oder auch über die gesamte Schullaubahn hinweg auf die Unterstützung einer I-Kraft während aller Unterrichtsstunden und im Schulalltag angewiesen. Eine pauschale Reduktion würde sämtliche Bemühungen für gelingende Inklusion konterkarieren.

Auch die betroffenen Träger kritisieren das Vorgehen des Jugendamtes und befürchten, dass viele der ca. 500 Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sich aufgrund einer mit der Deckelung einhergehenden Reduktion ihrer Wochenarbeitszeit beruflich neu orientieren müssen. Dadurch laufen die betroffenen Kinder und Jugendlichen Gefahr, ihre bisherige I-Kraft zu verlieren. Hauptkritikpunkt der Träger ist, dass eine Unterstützung mit maximal 15 Stunden nicht den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf entspricht.

Das Ansinnen des Jugendamtes „langfristig strukturelle Lösungen zur Unterstützung des Schulsystems zu etablieren“ befürwortet die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen voll und ganz. Auch die vorgesehene Beteiligung der Schulen und der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Zuge dieses Prozesses befürworten wir deutlich.

Eine Entscheidung von solcher Tragweite mit großen Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und die Schulen in Siegen-Wittgenstein Bedarf eines politischen Beschlusses nach einer ausführlichen Information und Beratung aller beteiligten Akteure und Akteurinnen. Ein vorweggenommener

„Beschluss“ per Dienstanweisung der Jugendamtsleiterin schafft vollendete Tatsachen ohne Einbezug der schulischen Akteure und Akteurinnen und der politischen Gremien und muss deshalb dringend durch Zustimmung zum obigen Beschlussvorschlag unterbunden werden, damit eine offene Beratung samt einer hieraus resultierenden konstruktiven Strategie zur Umsetzung schulischer Inklusion ermöglicht wird.

Zur Vorbereitung dieses Prozesses hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Anfrage samt Fragenkatalog gestellt, welcher jeweils in den vom Thema betroffenen Ausschüssen beantwortet und diskutiert werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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