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"Auftrag zur Einholung eines Meinungsbildes in der Bürgermeisterkonferenz (BMK) zur Investition in eine interkommunale Gesellschaft, die sektorenübergreifend auf Gebieten der erneuerbaren Energien tätig werden soll."

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
wir bitten Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 22.09.2023
aufzunehmen.

Beschlussvorschlag / Der Kreistag möge beschließen:

Den Landrat zu beauftragen, in der BMK ein Meinungsbild zu Investitionen in eine in-
terkommunale Gesellschaft auf verschiedenen Gebieten der erneuerbaren Energien

einzuholen. Dazu erörtert der Landrat mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die
Fragestellung anhand des vorliegenden Entwurfs zur Gründung einer „Gesellschaft

mit beschränkter Haftung zur Beratung, Entwicklung und Beteiligung an Unterneh-
mungen mit erneuerbaren Energien im Kreis Siegen-Wittgenstein“ (GBEB)

Begründung:
Die Landesregierung hat sich in ihrem Zukunftsvertrag vorgenommen, Nordrhein- Westfalen
zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Um den substanziellen Beitrag
des Landes zur Erreichung der Ausbauziele im Bund beisteuern zu können, sind die zahlreichen

Maßnahmen des Bundes auf Landesebene umzusetzen. Der beschleunigte Ausbau der erneu-
erbaren Energien gilt dabei in allen Szenarien als von überragendem öffentlichem Interesse

und als zwingende Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele bei gleichzeitigem Er-
halt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und Sicherstellung von Energiesouveränität

und Versorgungssicherheit.
In dem im Juni 2023 vorgestellten neuen Landesentwicklungsplan (LEP), der Anfang 2024 in
Kraft treten soll, werden die vom Bund bis 2032 vorgegebenen Ausweisungsziele der Flächen
für Windenergieanlagen (WEA) bereits 2025 erreicht. In den anstehenden Änderungen zur
Bauordnung NRW sollen der Mindestabstand zwischen Wind- und PV- Freiflächenanlagen und
Wohngebieten bedeutend verringert werden, um mehr Flächen dem Ausbau von Wind- und
Freiflächenanlagen zur Verfügung stellen zu können.

Durch eine Standortsicherung zur Errichtung und Betrieb von lokal wirksamen erneuerbar-
energiewirtschaftlichen Anlagen und Betrieben auf oder nahebei dem Gebiet des Kreises

Siegen- Wittgenstein und seiner elf angehörigen Städten und Gemeinden, können die
Kommunen und damit der Kreis ihren Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele gezielt und
strukturiert einbringen und gleichzeitig an der Wertschöpfungskette zu einem hohen Grad
partizipieren.
Durch die Koordinierung und Förderung der planerischen Aktivitäten zur Verfügbarmachung
erneuerbarer Energien, deren Umwandlung in andere Energieträger (z.B. Wasserstoff),
dezentrale Speicherung und Verteilung bis in die Haushalte gelingt es, die Energiewende im
Kreis Siegen-Wittgenstein wirtschaftlich effizient, gesellschaftlich verträglich und mit einer
hohen Akzeptanz zu gestalten.
Gemäß der anhängenden Entwurfsfassung werden Bürgerenergieunternehmungen
unterstützt um erneuerbare Energien-Projekte zu planen und zu betreiben und/oder lokal
verfügbar gemachte Energie auf dem eigenen Stadt- oder Gemeindegebiet
sektorenübergreifend zu speichern, einzusetzen und zu vertreiben.
Ein sektorenübergreifender Einsatz meint auch die Projektierung aller zur Verfügung
stehender Technologien zur Speicherung und Umwandlung in andere Energieträger,
insbesondere wenn dadurch die Effizienz der Erzeugeranlagen gesteigert wird. Ein Vertrieb
kann auch die Verteilung von Energie auf Grundlage kommunaler Wärmeleit- und
Quartiersplanung oder regionaler Verteilprojekte sein.
Somit kann der größte Teil der Wertschöpfungskette bei den Bürgern der jeweiligen Stadt
oder Gemeinde und ihren in der Bürgerenergieunternehmung assoziierten Partnern aus der
gewerbesteuerpflichtig im Kreis tätigen Wirtschaft verbleiben.

Eine partnerschaftliche Unterstützung der neuen Bürgerunternehmungen kann eine im Auf-
trag durchzuführende Sicherstellung geeigneter und ausgewiesener Flächen mittels Pacht, An-
kauf oder Bürgschaft zur Finanzierung, Steuerung und Führung von Genehmigungsprozessen,

die Auswahl von gewerbesteuerpflichtig im Kreis tätigen Partnern zur Projektierung, Projekt-
steuerung und Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und Übergabe sein.

Die GBEB wäre mittelfristig mindestens kostendeckend zu führen. Die Refinanzierung aller

Kosten der Gesellschaft über die realisierten Projekte wird nach einer mehrjährigen Anlauf-
phase angestrebt.

Bei der Gründung der GBEB und der folgenden Teilnahme am Marktgeschehen sollen die

kreisangehörigen Kommunen eine tragende und zentrale Rolle als Mitgesellschafter einneh-
men. Den Städten und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein soll nach Erlangung der Hand-
lungsfähigkeit die Möglichkeit eröffnet werden, der GBEB mit der Einzahlung einer Stammein-
lage in bestimmter Höhe beizutreten.

Die grundsätzliche Bereitschaft der kreisangehörigen Kommunen zum Beitritt und aktiven
Teilnahme an der GBEB soll in diesem frühen Entwurfsstadium auf der BMK erörtert werden.

Der Entwurf zur Gründung der GBEB wurde vor wenigen Wochen im interfraktionellen Aus-
tausch erstmals diskutiert. Die anhängende Entwurfsfassung wurde teilweise dahingehend an-
gepasst und ist zum besseren Verständnis als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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