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"Entscheidung zur Nationalparkbewerbung"

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
wir bitten Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses / des                                                                                                                             
Kreistages am 22.09.23 aufzunehmen.


Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt
1.zum jetzigen Zeitpunkt nicht den Verzicht auf eine Bewerbung zu beschließen,
2.die Landesregierung zu bitten, die Bewerbungsfrist als Nationalparkregion auf ein
späteres Datum zu legen,
3.dem Landrat den Auftrag zu erteilen, sich an dem Findungsprozess zur Bewerbung
als Nationalparkregion koordinativ und führend zu beteiligen.

Begründung:

Teile des Rothaarkamms bzw. des Naturparks Sauerland-Rothaargebirge sowie an-
grenzende Gebiete werden derzeit von der Landesregierung als ein potenzielles Ge-
biet für einen 2. Nationalpark NRW benannt.

Die Etablierung eines Nationalparks in unserer Region birgt ein enorm positives Po-
tential für den Naturschutz, der touristisch- wirtschaftlichen Entwicklung  nebst der                                                                                                                                       

Schaffung von sicheren Arbeitsplätzen und dem lokalen Geomarketing.

Wie in der Beschlussvorlage der Kreisverwaltung (DS 300/2023 „Aufruf zur National-
parkbewerbung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen“) detailliert und

nachvollziehbar beschrieben, ist dieser Aufruf zum Findungsprozess (von Oktober
2023 bis März 2024) zu kurzfristig, um dazu die notwendigen Entscheidungen aller

Akteure konsensual zu bündeln und konzeptionell einbringen zu können. Im Gegen-
satz zu anderen benannten Gebieten, die sich schon seit Jahren auf eine mögliche

Bewerbung als Nationalpark vorbereiten konnten, wird dem Rothaarkamm bzw. dem
Naturpark Sauerland-Rothaargebirge aufgrund der sehr engen zeitlichen Befristung
die Möglichkeit zur Beteiligung genommen.

Mit einer überhasteten und vorschnellen Absage des Kreises Siegen-Wittgenstein je-
doch, wären die positiven Effekte für die Region in der Form nicht mehr erreichbar.

Daher soll bei der Landesregierung darauf hingewirkt werden, dass das Beteiligungs-
verfahren für die Bewerbung als Nationalpark bei allen potentiell genannten Gebieten

gleichermaßen gestaltet und eine Fristverlängerung gewährt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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