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Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO, § 2 Abs. 1 GOKT
für den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 29.11.23 und des
Kreisausschusses und des Kreistages am 29.11., sowie für den Kreisausschuss und Kreistag
am 15.12.23 aufzunehmen
Beschluss:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Prüfkriterien zu erarbeiten, die eine inhaltliche Bewer-
tung der einzelnen freiwilligen Leistungen ermöglicht.
Begründung:
Leere Kassen gehören in der Mehrzahl deutscher Kreise und Kommunen zum Alltag. Im Rah-
men der Haushaltsplanungen im Kreis Siegen-Wittgenstein werden zur Zeit Diskussionen
über Kürzung und Streichungen freiwilliger Aufgaben mit einer pauschalen „Rasenmäher-
Methode“ geführt. Bei dieser Kürzungsart werden die Gründe zur eigentlichen Aufnahme
der Leistungen im Kreishaushalt, Gestaltung der Gesellschaft und Sorge für den sozialen Aus-
gleich, nicht berücksichtigt. Die anteiligen Kürzungen oder gar die Nichtfortführung finanziel-
ler Unterstützungen führen zu einer ungleichen Behandlung aller Maßnahmen der kulturel-
len Dienste, des Bildungssektors, der Kranken- und Altenpflege sowie des sozialen Sektors
Arbeit mit Armen, Wohnungslosen oder Geflüchteten. Die „Initiative zur Rettung der sozia-
len Infrastruktur“ der Freien Wohlfahrtspflege verdeutlicht die derzeitige angespannte Lage
und die Befürchtungen vor starken finanziellen Einschnitten im sozialen Sektor.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Gebietskörperschaft vom Gesetzgeber autorisiert, alle
Aufgaben für seine kreisangehörigen Gemeinden zu regeln. Dazu gehören auch die freiwilli-
gen Leistungen für z. B. Alleinerziehende, Erwerbslose, Migranten, Menschen mit Suchtprob-
lemen oder für Vereine, Initiativen und Ehrenamt auf Kreisebene, deren Übergänge zu
Pflichtaufgaben oft fließend und schwer abgrenzbar sind. Z. B. zählt die Pflichtaufgabe zum
„Standard“ und zusätzliche Qualitäten werden den freiwilligen Aufgaben zugeordnet. Ist die
finanzielle Unterstützung einer Beratungsstelle als freiwillige Aufgabe wirklich frei? Was
wäre der Kreis ohne diese Anlaufstelle? Ist es nicht seine „Pflicht“ oder sogar der politische
Beschluss, dieses Beratungsangebot anzubieten und zu unterstützen?
Die freiwilligen Leistungen, die den Ausschuss Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz
betreffen, sollen daher einer transparenten Prüfung unterzogen werden, um zu entscheiden,
ob oder inwieweit Kürzungen oder Streichungen vorgenommen werden können.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Prüfkriterien zu erarbeiten, die eine Bewertung der ein-
zelnen freiwilligen Leistungen ermöglicht. Die Aspekte, wie:
- Beschlussvorlage des Fachausschusses / des Kreistages
- Berücksichtigung der politischen Schwerpunkte
- Alternative Angebote
- Alleinstellungsmerkmal
- Etische Gesichtspunkte
- Daseinsfürsorge
- Folgen der Kürzungen / Streichungen
- besonders vulnerable Zielgruppe / besondere Zielrichtung
- Sozialer Aspekt
- Vertragliche Bindung und Verträge
- Finanzielle Auswirkungen sowie
- Fortführung begonnener Projekte
werden bei dem Prüfszenario berücksichtigt. Die Matrix des Bewertungssystems (z. B. ange-
lehnt an eine Vergabebewertung) sowie die Ergebnisse werden dem Planungsbeirat Sozial-
planung vorgestellt und dort fachlich diskutiert. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss Sozi-
ales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zum Be-
schluss vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher
Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
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