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„Fachtagung zum 2. Nationalpark“

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
wir bitten Sie folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses und
des Kreistages am 15.12.2023 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt im Rahmen des Findungsprozesses im Januar 2024 einen
öffentlichen Fachtag zur Nationalpark-Bewerbung im Kreis Siegen-Wittgenstein
durchzuführen.

Begründung:
Nationalparks repräsentieren in Deutschland ein nationales Kulturerbe. Für den Kreis Siegen-
Wittgenstein bietet sich aktuell die Möglichkeit, sich für die Einrichtung eines Nationalparks
zu bewerben. Ein Nationalpark bietet enorme Chancen die Entwicklung in der Region, den
Tourismus und die Wirtschaft voran zu treiben. Notwendige Investitionen und Kosten für die
Organisation sowie den Betrieb werden vom Land übernommen. Der wirtschaftliche Mehr-
wert wie Arbeitsplätze und ein gutes Image werden geschaffen und schaffen eine Win-Win
Situation für die Region. Es ist eine Investition in die Zukunft des Kreis Siegen-Wittgenstein.
Für ein Nationalpark in Siegen Wittgenstein bietet sich das FFH-Gebiet Rothaarkamm und
Wiesentäler, Elberndorfer und Oberer Zinser Bachtal sowie der Bereich der DIMUS (Dieter
Mennekes Umweltstiftung) an und umfasst zu großen Teilen die DE-5015-301 und „DIMUS-
Wildnis“. Die DIMUS hat eine Bereitschaft zur Flächenverfügung in Aussicht gestellt. Damit
stehen im günstigsten Fall ca. 5000 ha für die Einrichtung eines Nationalparks im Kreis Sie-
gen-Wittgenstein zur Verfügung! (Gebietseinfassung s. Anlage)

Die Flächen sind geprägt u.a. von Quellgebieten, Moor- und Auenwäldern sowie Übergangs-
mooren und sind dünn besiedelt. Vorhandene Straßen und Wege dienen nicht dem LKW-
Verkehr. Das Gebiet ist im Eigentum des Landes NRW, Staatswald bzw. im Privatbesitz der
DIMUS und steht seit Jahrzehnten unter dem höchsten Schutzstatus der FFH-Richtlinie.
Regionale Waldbauern mit ihren Waldbesitzen werden bei dieser Gebietseinfassung nicht
tangiert. Da es sich hier um bereits ausgewiesene FFH-Gebiete handelt, stehen die Flächen
der wirtschaftlichen Entwicklung ohnehin nicht zur Verfügung. Somit wird die Einrichtung
des Nationalparks keinerlei Nachteile für die heimische Wirtschaft nach sich ziehen. Die Pla-
nungen zur sogenannten „Route 57“ werden nicht tangiert.

Der Kreistag hat am 22.09.2023 einer ersten Prüfung des Findungsprozesses in der Region
zugestimmt. Die bisherigen Bemühungen der Kreisverwaltung für eine Bewerbung erscheint
bislang halbherzig sowie bewusst nicht zielführend und wird Anlass und Auftrag nicht ge-
recht.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet daher, einen sachlichen und um Aufklärung be-
mühten Fachtag „Nationalpark-Bewerbung im Kreis Siegen-Wittgenstein“ mit allen betroffen
Einrichtungen, Verbänden und Institutionen im Januar 2024 durchzuführen.

Referieren sollen möglichst Vertreterinnen und Vertreter von betroffenen und fachlich kom-
petenten Institutionen, Vereinen und Verbände, wie

- Nationalpark Eifel
- Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein
- Wirtschaftsunternehmen / IHK Siegen
- Land NRW
- LANUV
- Tourismus der Region
- Naturschutzverbände
Eingeladen zur Fachtagung werden die Kommunen, die Wirtschaft, die IHK, Interessierte, die
Verbände, die Waldbauern, die Tourismusvereine, die Kreistagsabgeordneten und sachkun-
digen Bürger:innen etc.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher



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