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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. §2 Abs.1 GO KT zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 05.06.2024
3. Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein
Beschluss:
Begründung:
Die Fortschreibung des Inklusionsberichtes wird seit drei Ausschusssitzungen behandelt bzw. geschoben. Der in der Sitzung am 06.09.2023 vorgestellte Verwaltungsentwurf, den Bericht für 80.000 € extern zu vergeben, wurde vom Ausschuss mit der Begründung abgelehnt, dass die ersten beiden Berichte selbst von der Verwaltung geschrieben worden sind. Erst sollten die darin aufgelisteten Maßnahmen geprüft werden, um zu überlegen, welchen Umfang ein neuer Bericht haben muss und welche strategische Ausrichtung sinnvoll ist: Sollen neue Maßnahmen entwickelt werden, durch die vielen ehren- und hauptamtlichen Arbeitsgruppen, wie in der Vergangenheit, oder sollten eher die bereits aufgelisteten Maßnahmen und die Umsetzungen eruiert werden?
Durch den Hackerangriff war es der Verwaltung nicht möglich, Informationen in den beiden letzten Ausschüssen (29.11.2023 und 28.02.2024) vorzulegen, die eine weitere Richtung der Bearbeitung aufzeigen. Der Planungsbeirat, der eine Vorplanung hätte entwickeln können, wurde abgesagt. Begründet wurde die nicht fachliche Befassung und Absage des Planungsbeirats damit, dass es keine Aufforderung gab, die Maßnahmen erneut zu besprechen. Was wiederum nicht der Ausschussempfehlung entsprach.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag Siegen-Wittgenstein bittet daher, für die Ausschusssitzung am 05.06.2024 eine konkrete Bearbeitungsplan für den Inklusionsbericht vorzulegen. Darin sollten die zuständigen Personen im Kreishaus und der genaue Zeitplan enthalten sein. Ein einzurichtender Arbeitskreis (da der Planungsbeirat diese Vorbereitung ablehnt) – analog der Steuerungsgruppe Inklusion der bisherigen Inklusionsberichte – wird die Zwischenergebnisse fachlich diskutieren und Änderungswünsche einbringen bevor der Inklusionsbericht Ende des IV. Quartals dem Ausschuss vorgestellt wird.
Der Inklusionsbericht wird in dem darauffolgenden Sitzungsblock im ersten Quartal 2025 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus dem Inklusionsbericht 2019, Seite 140
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt- Kalteich
Fraktionssprecher
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