Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. §2 Abs.1 GO KT zum Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bevölkerungsschutz am 05.06.2024
Teilhabe an öffentlichen Sitzungen für hör- und sprachgeschädigte Menschen
Beschluss:
Die Teilhabe an öffentlichen Sitzungen für hör- und sprachgeschädigte Menschen ermöglichen.
Begründung:
Für hör- und sprachgeschädigten Menschen ist die Teilhabe an öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und Gremien oft nicht möglich. Eine anwesende Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher könnte die kommunikativen Hindernisse abbauen und dadurch eine Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen. Um gleichzeitig eine genügende Vorbereitungszeit für die Kreisverwaltung einzuräumen, sollte die Ankündigung zur Teilnahme an der jeweiligen Sitzung mit einer Vorlaufzeit von sieben Tagen eingeräumt werden. Eine Induktionsanlage für Schwerhörige muss dabei vorhanden sein.
Auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme dieser Unterstützungsmaßnahmen wird auf jeder Gremieneinladung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionssitzungen der
grünen Kreistagsfraktion
finden aktuell meist
per Videokonferenz statt.
Wenn Sie Interesse haben
teilzunehmen, melden Sie
sich bitte per Mail.
Wir senden Ihnen gerne
eine Einladung mit Ort
oder einen entsprechenden
Link.
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