BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Auswirkungen des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Antrag zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §2 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss für r Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 27.11.2024 Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 27.11.2024

Vorstellung der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein


Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

 

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des
Ausschusses Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 27.11.2024 aufzunehmen.

Beschluss

Die Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein stellt ihre Arbeit dem Ausschuss
für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz vor.

 

Begründung

Um einen besseren Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Betreuungsbehörde – Betreuungen,
Beratungen, Unterstützungen, Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuern sowie Gerichten bis hin
zu Vorsorgevollmachten – zu erlangen, werden die Aufgabenbereiche im Ausschuss vorgestellt.

Dazu gehören auch die inhaltlichen Erläuterungen und Auswirkungen des neuen Vormundschafts- und
Betreuungsrechts (01.01.2023), das die Selbstbestimmung und die Qualität der Betreuung verbessern sollte:
Gibt es bereits Parameter, um die damit verbundene qualitative Verbesserung messen zu können? Wie haben
sich die Fallzahlen nach der Einführung des neuen Betreuungsrechts entwickelt –
wie viele Anfragen jährlich ab 2020 bis November 2024, wie viele Ablehnungen von Anträgen, wieviel Kostenersparnis?

 

Ulrich Schmidt-Kalteich     
Fraktionssprecher      



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