BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Sozialplanung: Soziale Angebotslandschaft so weit wie möglich erhalten

Antrag zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz und zum Kreisausschuss sowie zum Kreistag

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §2 Abs. 1 GO KT zum
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 27.11.2024 und zum
Kreisausschuss sowie zum Kreistag am 13.12.2024

 

Sozialplanung: Soziale Angebotslandschaft so weit wie möglich erhalten


Sehr geehrter Herr Landrat Müller,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des
Ausschusses Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

 

 

Beschluss

 

Die ersten Ergebnisvorschläge anhand der durchgeführten Sozialraumanalyse zur Sicherung der
sozialen Infrastruktur werden von der (integrierten strategischen) Sozialplanung vorgelegt.

Begründung

Durch den vorgelegten Haushaltsplanentwurf der Landesregierung NRW und durch die Ankündigungen
der Bundesregierung hinsichtlich der anstehenden Kürzungen im sozialen Bereich wird sich auch die
finanzielle Situation der freien Träger im Kreis Siegen-Wittgenstein deutlich verschärfen.
Die Träger der gemeinnützigen sozialen Arbeit stehen unter erheblichem finanziellen Druck,
ihre sozialen Dienstleistungen und Unterstützungen u.a. in der Jugend-, Alten-, Eingliederungshilfe
sowie Migrations-, Sucht und Schuldnerberatung weiter aufrecht erhalten zu können und werden gezwungen,
Programme und Projekte zu reduzieren (Quellen: „Sozialkürzungen verhindern - In Zusammenarbeit
investieren“, Arbeiterwohlfahrtsverband, Berlin 2024, und „Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025“,
Freie Wohlfahrtspflege NRW, Düsseldorf 2024).
 

Zwar führen rein rechnerisch erste Kürzungen zu kurzfristigen Einsparungen, jedoch werden die langfristigen
Schäden in unserer Gesellschaft die Kosten (Beratungsleistungen, Hilfen, stationäre Einrichtungen etc.)
zu einem späteren Zeitpunkt in die Höhe treiben.
 

Daher sind „(…) kommunale Entwicklungsplanungen – wie die der Sozialplanung – gefordert, um
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit steuernd einzugreifen, im Sinne einer präventiven
Orientierung
insbesondere mit Blick auf sich weiter verknappende Ressourcen. Eine für die Steuerung der
Kommunen zentrale Frage ist, wie mit möglichst passgenauen, präventiv orientierten Instrumenten mit möglichst
geringem Aufwand soziale Problemlagen vermieden bzw. die soziale Balance in Sozialräumen gesichert werden
kann. Eine Voraussetzung dafür ist die laufende Beobachtung und Auswertung ausgewählter Kennzahlen
oder Indikatoren mit sozialräumlichem Bezug, das heißt in diesem Fall, auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene“

(Auszug: DS 44/2019, Konzeptentwurf zur Entwicklung eines Sozialmonitoringverfahrens).


Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind aus diesem Konzeptentwurf von 2019 nun die Planungsinstrumente,
wie die der integrierten strukturierten Sozialplanung sowie die der iTPsi-wi (Integrierte Teilhabe-
und Pflegeberatung) im Rahmen des Universitätsprojektes „Fusion“ eingeführt worden (vgl. dazu Protokoll
des Ausschusses SGB am 05.06.2024). Mit diesen Planungsinstrumenten werden fortlaufend die Angebote
analysiert und zwischen Kreis und Kommunen abgestimmt.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, das Thema „Sozialplanung: Soziale Angebotslandschaft so weit
wie möglich erhalten“ als Tagesordnung aufzunehmen und bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes
folgende Fragen inhaltlich mitaufzunehmen:

  • Welche Angebotsleistungen (soziale Unterstützungsstruktur, Alter und Pflege, Migration/Integration,
    Familienhilfen, Armutsbekämpfung etc.) sind für die integrierte strukturierte Sozialplanung nach den
    Gesprächen in den Kommunen, den Sozialraumkonferenzen und der Datenanalysen von diesen Einsparungen
    betroffen?
  • In welchen Bereichen zeigt die Datenanalyse (Bestands- und Bedarfserhebung) bereits deutliche Unterangebote
    in den Sozialräumen auf?
  • Welche Ergebnisse können aus den Sozialraumkonferenzen gewonnen werden, die zur Aufrechterhaltung
    des Daseinsangebotes genutzt werden?
  • Welche Ergebnisse der integrierten Sozialberichterstattung können für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
    der sozialen Infrastruktur verwendet werden?
  • Sind bei den bisherigen Auswertungen die sozialen Träger miteinbezogen worden und welche wahrscheinlich
    zu kürzenden Leistungen geben die Träger an?
  • Finden bezüglich knapper werdender Ressourcen bei gleichzeitig zunehmenden Anforderungen regelmäßige
    Abstimmung mit den freien Trägern statt z.B. im Planungsbeirat?
  • Gibt es Unterschiede zwischen teil-, voll und trägerfinanzierten Leistungen? Welche sind besonders gefährdet?
  • Welche Schritte wird die Sozialplanung als nächstes tun, um die Angebotslandschaft so breit wie möglich im
    Kreis Siegen-Wittgenstein aufrecht erhalten zu können?

                                

Ulrich Schmidt-Kalteich
Fraktionssprecher                                                                         



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